Mittelfristige Bauplanung 2022

GESCHICKT AGIEREN

Weitere Planung trotz erheblicher Unsicherheiten

Auch wenn die Fragen sich häufen, ob wir überhaupt weiter bauen: Ja, wir bauen weiter. Wir planen zumindest, weiter zu bauen. Die Maßnahmen dieses Jahres sprechen für sich: aufgrund von super Vorbereitung und Baumanagement liegen wir (bis jetzt) im Zeit- und Kostenrahmen. Und auch wenn die Prognosen für die Zukunft nicht so gut aussehen, müssen wir weiter instandsetzen und modernisieren, um für Sie, liebe Mitglieder, weiter attraktive, moderne und trotzdem bezahlbare Wohnungen bereit zu stellen. Der Schwerpunkt liegt weiter auf der Modernisierung unserer Gebäude in Gorbitz. Dabei unterscheiden wir 3 Kategorien:

  • Strangsanierung, das bedeutet die Erneuerung der Haustechnik und der Heizungen in bereits modernisierten Gebäuden. Dieser Teil der Arbeiten gehörte bei Modernisierungen der Jahre 2004 bis 2010 nicht zu den Leistungen.
  • Modernisierung in bewohnten Gebäuden, das umfasst die energetische Modernisierung der Gebäudehülle und auch die Strangsanierung.
  • Komplettmodernisierungen mit Veränderung des Wohnungs-Mix, Grundrissänderungen, Aufzugseinbau und barrierearmer Umgestaltung.

2023

AN DER KLEINGARTENSPARTE

Am Gorbitzbach 1–9
(energetische Modernisierung + Strangsanierung)

2023/2024

GINSTERSIEDLUNG

Maulbeerenstraße 2–24
(energetische Modernisierung + Strangsanierung + Umbau 1-RW zu 2-RW mit Balkonanbau)

AM WEIDIGTBACH

Hainbuchenstraße 2–16
(Komplettmodernisierung/ Umbau zu barrierefreien Wohnungen/ Grundrissänderungen)

AM WEIDIGTBACH

Birkenstraße 2–20
(Strangsanierung)

Planungsansicht – Wilsdruffer Ring 31/33

Maulbeerenstraße 18 – 24

2024

BRIESNITZ

Karree Wilhelm-Raabe-Straße/ Am Lehmberg/ Auf der Scheibe/ Messweg (Balkonanbau)

2025

GINSTERSIEDLUNG

Ginsterstraße 38–44 und Harry-Dember-Straße 11–13
(energetische Modernisierung + Strangsanierung)

SONNENECK

Asternweg 2–8
(Komplettmodernisierung/ barrierefreier Umbau/ Grundrissänderungen)

Einbau Rauchwarnmelder

SICHERHEIT VERBESSERN

Dass mit der Novelle der Sächsischen Bauordnung die Pflicht für den Einbau von Rauchwarnmeldern kommen würde, war klar. Überrumpelt hat uns aber die erst während der Abstimmung verkürzte Frist von 2,5 Jahren auf 1,5 Jahre. Das heißt, bis Ende 2023 müssen wir alle Räume in allen Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet haben.

So werden wir im nächsten Jahr eine logistische Meisterleistung vollbringen und bauen in ca. 6.500 Wohnungen Rauchwarnmelder ein. Dabei sind wir dringend auf Ihre Mithilfe angewiesen: Überall, wo unseren Firmen gleich bei der ersten Ankündigung die Wohnung geöffnet wird, verringert sich der Aufwand erheblich. Selbstverständlich erhalten Sie alle rechtzeitig Ihre Modernisierungsankündigung mit den geplanten Einbauterminen.

Eine Umlage ist nicht vorgesehen, dafür setzen wir auf Ihre Kooperation.

Antje Neelmeijer

15. August 2022
Ein Beitrag der Kategorie: Aus der Genossenschaft

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