FAQs, Infos und Tipps
Antworten auf Ihre häufig gestellten Fragen.
1. Heizen & Energie
Alle reden immer „nur“ von den Gaspreisen. Aber diese haben unmittelbare, dramatische Auswirkungen auf alle unsere fernwärmeversorgten Objekte.
Die Entwicklung des Gaspreises
auf dem internationalen Markt
Am 01.09.2022 erreichte der Gaspreis mit 40,4 ct/kWh seinen bisherigen Höchststand.
EXPLODIERTER GASPREIS MACHT FERNWÄRME TEUER
Die Explosion des Gaspreises hat direkte Auswirkungen auf den Fernwärmepreis, da bei den Stadtwerken in Dresden (DREWAG) Gas für die Erzeugung von Strom und Wärme eingesetzt wird. Mit einem zeitlichen Versatz von nur zwei Monaten werden die Preisänderungen mittels einer Preisgleitklausel direkt an die Fernwärme weitergegeben. Dies ist an dem weiteren Anstieg des Arbeitspreises für Fernwärme ersichtlich. Dieser erreicht im November mit 28,192 ct/kWh (vorerst) seinen Höchststand!
PROGNOSE
Entwicklung des durchschnittlichen Arbeitspreises pro Jahr für die Fernwärme und die Auswirkungen für Sie als Bewohner in unseren fernwärmeversorgten Wohnungen:
2021 | 2022 |
---|---|
7,545 ct/kWh brutto* | 18,658 ct/kWh brutto** |
Ø 0,95 €/m2/Monat Heiz- und Warmwasserkosten | Ø 1,95 €/m2/Monat Heiz- und Warmwasserkosten |
* Durchschnitt 2021
** Hochrechnung mit Durchschnitt 2022
Fernwärme Arbeitspreis (brutto) ab 10/2018
Quelle: Sachsenenergie/Drewag
Durch den ungebremsten Anstieg des Gaspreises im Jahr 2022 dürfte der Arbeitspreis der Fernwärme im Durchschnitt von 7,545 ct/kWh im Jahr 2021 auf durchschnittlich 18,658 ct/kWh in 2022 steigen. Unter Einbeziehung der Grund- und Messdienstkosten, welche nur leicht steigen, ergibt sich nach unseren Hochrechnungen eine Erhöhung der Heiz- und Warmwasserkosten auf ca. 205 Prozent (also auf mehr als das Doppelte!) gegenüber 2021.
Beispielrechnungen zur Entwicklung der warmen Betriebskosten in Gorbitz (Fernwärme):
Ø warme Betriebskosten in Gorbitz 2021
11,40 € pro m2 Wohnfläche/Jahr (Durchschnitt)
Ø kalkulierte Steigerung auf 205 % für 2022
23,37 € pro m2 Wohnfläche/Jahr (Durchschnitt)
2021 Kosten / Monat | 2022 Kosten / Monat | Kosten- steigerung pro Jahr | |
---|---|---|---|
2-Raum 49,5 m2 | 47,03 € | 96,53 € | + 594,00 € |
3-Raum 64,3 m2 | 61,09 € | 125,39 € | + 771,60 € |
4-Raum 77,3 m2 | 73,44 € | 150,74 € | + 927,60 € |
Um hohen Nachzahlungen entgegen zu wirken, hat die Genossenschaft bereits im Mai eine Erhöhung der Vorauszahlungen um 60 Prozent bei den mit Fernwärme versorgten Objekten angeboten und mit der Betriebskostenabrechnung in 2022 für 2021 eine Anpassung auf Grundlage der Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasser um 90 Prozent vorgenommen.
GASPREIS DURCH LANGFRISTIGE VERTRÄGE
Die Genossenschaft hat mit verschiedenen Gaslieferanten langfristige Verträge, welche bis Ende 2022 bzw. Ende 2023 laufen, abgeschlossen. Sofern seitens des Gesetzgebers mittels Energiesicherungsgesetz keine Eingriffe wegen einer Gasmangellage erfolgen, sollten die Preise für Sie bis 2023 weitgehend stabil bleiben.
PROGNOSE
Für die Zeit nach der vertraglich gebundenen Gaslieferung wurden bereits im 1. und 2. Quartal 2022 neue langfristige Verträge (bis Mitte 2025) geschlossen. Trotz des zu diesem Zeitpunkt bereits sehr bewegten Gasmarktes ist es uns gelungen, sehr attraktive Arbeitspreise von max. 9,3 ct/kWh (brutto) zu vereinbaren.
Dennoch ist der zukünftige Preis höher als bisher, weshalb mit der Betriebskostenabrechnung in 2022 für 2021 eine Anpassung der Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser auf Grundlage der Verbrauchskosten um 30 Prozent vorgenommen wurde.
Die bereits beschlossene Mehrwertsteuersenkung auf Erdgaslieferungen bleibt bestehen. Damit sinkt dieser Mehrwertsteuersatz ab dem 01.10.2022 bis zum 01.04.2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent. Nach den jetzigen Gesetzesentwürfen soll die Steuersenkung sowohl beim Gas als auch bei der gaserzeugten Fern wärme zum Tragen kommen. Der Steuervorteil könnte sich wie folgt darstellen (Musterrechnung):
Szenario 1 Gas | Szenario 2 Fernwärme | |
---|---|---|
Arbeitspreis in Cent/kWh | 5,00 | 15 |
Wohnfläche in m2 | 64 | 64 |
Verbrauch spezif. in kWh/m2 | 104,00 | 104,00 |
Verbrauch absolut in kWh | 6.656,00 | 6.656,00 |
Kosten netto | 332,80 | 998,40 |
Ust 19% | 63,23 | 189,70 |
Ust 7% | 23,30 | 69,89 |
Ersparnis absolut in € | 39,93 | 119,81 |
Ersparnis spezif. €/m2 je Monat | 0,05 | 0,16 |
I.) EINSPARUNG
Bitte lesen Sie genau unsere Hinweise zum richtigen Heizen und Lüften. Befolgen Sie diese, werden Sie deutliche Einsparungen an Ihrem Heizenergieverbrauch beobachten.
II.) EINSPARUNG
Bei einer dauerhaften Absenkung der Raumtemperaturen um 1 Grad wird ein Einsparpotenzial von 6 % angenommen. Dieser Annahme liegt ein durchschnittlicher Energieverbrauch von 104 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr zu Grunde. Eine Beispielrechnung aus diesen Vorgaben mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch für verschiedene Wohnungsgrößen finden Sie hier:
Wohnfläche | durchschnittlicher Energieverbrauch pro Jahr | Verbrauchsrückgang bei Absenkung der Raumtemp. um 1°C |
---|---|---|
40 m2 | 4.160 kWh | 250 kWh |
60 m2 | 6.240 kWh | 374 kWh |
150 m2 | 15.600 kWh | 936 kWh |
Ihr eigenes Einsparpotenzial ermitteln Sie, wenn Sie den Verbrauchsrückgang mit dem für Sie zutreffenden durchschnittlichen Arbeitspreis für Gas (Szenario 1) bzw. Fernwärme (Szenario 2) multiplizieren.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser mit dem individuellen Verbrauch abzugleichen. Bitte bedenken Sie auch, dass die bisher angepassten Vorauszahlungen nur einige Monate in 2022 wirken. Zur Vermeidung hoher Nachzahlungen mit der nächsten Betriebs- kostenabrechnung können Sie eine individuelle Anpassung der Vorauszahlungen in unserem Bereich Betriebskosten vornehmen lassen.
VORLEISTUNGEN DER EWG DURCH DELTA ZWISCHEN ZAHLUNGEN AN ENERGIEVER SORGER UND IHREN VORAUSZAHLUNGEN
Insgesamt reichen die von Ihnen geleisteten Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser nicht, um die von der Genossenschaft zu leistenden Einkaufskosten für Gas und Fernwärme zu decken. Trotz bereits erhöhter Vorauszahlungen geht die Genossenschaft mit ca. 1,36 Mio. € in Vorleistung.
2022 | |
---|---|
Fernwärmekosten | – 6.746 T € |
Gaskosten | – 1.000 T € |
Messdienst | – 715 T € |
– 8.461 T € | |
Ihre Vorauszahlungen | + 7.100 T € |
Differenz | – 1.361 T € |
Die Zahlungsfähigkeit der Genossenschaft ist aber weiterhin jederzeit sichergestellt.
Die weitere Entwicklung des Gaspreises und damit auch der Fernwärme lässt sich kaum vorhersagen, da diese von vielen Faktoren beeinflusst wird:
- Summe der dem Markt zugeführten Energie
- Steuersenkung, CO2 -Bepreisung, Gaspreisdeckel, . . .
- Ukrainekrieg/ Alternativen der Gasbeschaffung
- Gasverbrauch und Einsparung
Informationen zur Staatlichen Unterstützung wegen hoher Energiepreise
Weil die Gaspreisbremse erst im kommenden Jahr greift, wurde zur Entlastung der privaten Haushalte zunächst eine Soforthilfe beschlossen: Der Staat übernimmt die Abschlagszahlungen für leitungsgebundene Gas- und Fernwärmekunden für Dezember. Die EWG als Vertragspartner und damit Kunde der Energieversorger erhält diesen Abschlag – voraussichtlich erst im neuen Jahr – als Gutschrift zurück. Momentan liegen noch keine Informationen zur tatsächlichen Höhe vor.
Laut diesem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) sollen die Vermieter diesen Entlastungsbetrag mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Konkret bedeutet das, dass Ihnen der Entlastungsbetrag für Dezember/die Dezember-Soforthilfe in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 gutgeschrieben wird. Der Betrag hilft dabei, Nachzahlungen zu verringern oder zu vermeiden. Damit diese Entlastung eintritt, müssen Sie nichts unternehmen!
Die Genossenschaft wird dies selbstverständlich für alle Mieter ausweisen und gegenrechnen.
Berechnungen der Versorger zeigen, dass trotz der beschlossenen Entlastungen die Heizungs- und Warmwasserkosten deutlich höher ausfallen als im Vorjahr, insbesondere bei der Fernwärme. Der Brutto-Arbeitspreis der Fernwärme ist nach Information der SachsenEnergie im Jahr 2022 wie folgt gestiegen:
Januar | Dezember | |
---|---|---|
2022 | 14,235 ct/kWh | 28,564 ct/kWh |
2021 | 6,409 ct/kWh | 11,280 ct/kWh |
Dies bedeutet, dass sich die Kosten für Heizung und Warmwasser im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben! Dabei ist in dem Dezemberpreis für 2022 schon der vergünstigte Steuersatz von 7 % berücksichtigt.
Dementgegen haben Ihre Erhöhungen der monatlichen Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser um maximal 90 % nicht das ganze Jahr gewirkt. Sie werden in der Regel nicht ausreichen, um die Preissteigerungen auszugleichen.
Das Gesetz räumt die Möglichkeit ein, dass sich Mieter, deren Vorauszahlungen in den letzten neun Monaten wegen gestiegener Gas- und Wärmekosten erhöht wurden, lediglich einmalig von der Pflicht zur Zahlung des Erhöhungsbetrages – also nur einem Bruchteil, nicht des gesamten Dezemberabschlages! – befreien lassen können. Der Gesamtumfang der staatlichen Unterstützung erhöht sich dadurch nicht. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, den vollen Entlastungsbetrag stehen zu lassen und aufzusparen, um die Nachzahlungen in 2023 zu verringern. Falls Sie den Teilbetrag dennoch zurückfordern möchten, teilen Sie uns das bitte bis spätestens 3. Januar 2023 schriftlich mit, damit wir den Betrag mit Ihrer Mietzahlung für Februar 2023 verrechnen können.
Nicht nur wir als Wohnungsgenossenschaft sparen Energie wo möglich und zumutbar – auch wir alle als Verbraucher können einen großen Beitrag leisten, indem wir Zuhause Energie einsparen. Und Sie entlasten Ihren Geldbeutel! Probieren Sie mal, der Aufwand ist nicht groß, der Nutzen dafür umso mehr!
Erfahrungswerte zeigen, dass Sie bereits 6 % Energie einsparen, wenn Sie Ihre Raumtemperatur durchgängig um nur 1 Grad Celsius senken!
20 bis maximal 22 Grad reichen in der Regel aus!
20 – 22 °C Raumlufttemperatur sind in der Heizperiode ausreichend. Heizen Sie die Wohnung auf keinen Fall so stark, dass Sie darin im T-Shirt sitzen können. Regeln Sie den Thermostat so weit auf, bis die gewünschte Temperatur erreicht ist. Einmal passend eingestellt, wird die Heizung so heizen, dass die Raumtemperatur erreicht und gehalten wird.
Wir haben die zentralen Heizungssysteme auf eine Temperatur von 21 °C eingestellt. Betreiben Sie Ihre Heizung konstant, werden Sie auch 22 °C erreichen.
Wie funktioniert der Thermostat?
Wenn Sie Ihr Heizkörperventil auf Stufe 2 stellen, schaltet sich die Heizwärme bei ca. 15°C Zimmertemperatur ab, bei Stufe 3 bei ca. 19°C. Dies kann je nach Hersteller auch abweichen und ist kein Mangel. Wer über 20 – 22 °C erreichen möchte, muss eine höhere Stufe einstellen. So wie man früher für mehr Wärme auch mehr Brikett in den Ofen legen musste. Die Heizkosten werden über den tatsächlichen Verbrauch gemessen und abgerechnet. Hierfür ist die erreichte Zimmertemperatur ausschlaggebend, nicht die Stufe am Ventil.
Heizkörper werden nicht / nicht gleichmäßig warm.
Insbesondere an wärmeren Herbst- oder Frühlingstagen spüren Sie die Erwärmung bei Berührung des Heizkörpers nicht, weil die modernen Anlagen mit niedriger Vorlauftemperatur fahren. Wird der Heizkörper auch an kalten Tagen nicht warm, regeln Sie den Thermostat auf 5 und prüfen dann die Temperatur.
Ihr Vorteil: Weil sich der Raum energiesparend langsam und gleichmäßig erwärmt, sparen Sie Heizkosten.
Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten
Kühle Räume sollten nicht mit der Luft aus wärmeren Räumen geheizt werden. Denn sonst gelangt nicht nur Wärme, sondern auch Luftfeuchtigkeit in den kühlen Raum. Die relative Luftfeuchte steigt dann und erleichtert so das Wachstum von Schimmelpilzen.
Wärmeabgabe des Heizkörpers nicht behindern
Hängen Sie keine Gardinen, Handtücher, Kleidung oder Ähnliches über Heizkörper. Die Wärme wird sonst nicht richtig an den Raum abgegeben und es bleibt kühl. Das gleiche passiert, wenn Ihre Möbel besonders nah an Heizungen stehen. In vielen Wohnungen beobachten wir, dass das Sofa komplett vor dem Wohnzimmer-Heizkörper steht. Damit kann der Heizkörper keine Wärme in den Raum abstrahlen. Heizkörper müssen frei bleiben!
Auch die Thermostate müssen frei sein. Hängen Sie keine Gardinen über den Thermostat! Dann kann dieser die Raumtemperatur nicht richtig messen.
Heizung bei Abwesenheit gezielt drosseln,nicht auskühlen
Sie sparen Energie, wenn Sie die Raumtemperatur nachts oder bei längerer Abwesenheit verringern. Es sollte jedoch eine Mindesttemperatur von 18 – 19 °C beibehalten werden. Wird es zu kalt, kühlen nicht nur die Raumluft sondern auch Wände und Decken aus. Erneutes Hochheizen benötigt mehr Energie und schadet Ihrem Geldbeutel. Und durch die kalten Wände stellt sich bei kurzzeitigem Hochheizen kein Wärmegefühl ein!
Lesen Sie hierzu: EXKURS: BEHAGLICHKEIT
Heizkörper nicht dauerhaft auf null stellen
Drehen Sie die Temperaturregler am Heizkörper (Thermostatventil) in regelmäßig benutzten Räumen während der Heizperiode nie ganz ab, sonst kühlen Ihre Zimmer zu stark aus und es kommt leichter zu Feuchteschäden und Schimmelbildung. Schimmel ist schlecht für das Gebäude und schadet Ihrer Gesundheit.
Heizung gleichmäßig laufen lassen
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Heizkörper möglichst gleichmäßig arbeiten, am besten per „Autopilot“: Das Thermostatventil hält die Temperatur im Raum konstant und drosselt die Wärmezufuhr, wenn gerade die Sonne hineinscheint oder viele Menschen anwesend sind. Der ständige Wechsel zwischen An und Aus schadet dagegen dem Raumklima.
Sonnenwärme nutzen
Ziehen Sie an schönen Tagen die Gardinen zur Seite und nutzen Sie die wärmende, tiefstehende Sonne! Dies bringt sehr viel zusätzliche Wärme in den Raum.
Nachtabsenkung
Die Nachtabsenkung ist an der zentralen Bedieneinheit des Heizkessels voreingestellt. Sie können die Thermostate also gleichmäßig laufen lassen, während der Nachtstunden wird automatisch sparend geheizt.
Zumeist sprechen neue Erkenntnisse gegen alte Gewohnheiten. Hier ist es auch so. Betrachten Sie die Einflussfaktoren auf die gefühlte Innenraumtemperatur (thermische Behaglichkeit). Vorweg: Es ist nicht nur die gemessene Innenraumtemperatur maßgebend.
Wir möchten die anderen Faktoren, die unser Wärmeempfinden beeinflussen, in Ihren Fokus rücken: die Luftfeuchtigkeit sowie die Oberflächentemperaturen, insbesondere die der Wände. Diese Oberflächentemperaturen werden zumeist unterschätzt. Wir kennen die warm strahlende Wand eines Kachelofens oder die wärmeentziehende Oberfläche einer ausgekühlten Wand. Es müssen also alle Parameter im richtigen Verhältnis auftreffen, damit wir uns wohl fühlen.
Wenn die Wände kalt sind, müssen wir viel zu viel heizen, damit wir uns wohlfühlen.
Im Diagramm finden Sie die Grenzen zur thermischen Behaglichkeit:
Was hilft uns das?
Gegenwärtig sind die Heizkosten besonders hoch und deshalb werden Heizungen nachts oft zurück oder gar ganz abgedreht. Die Folge ist, dass die umgebenden Wände über Nacht auskühlen und morgens nur nach mehreren Stunden wieder warm werden. In der Aufheizzeit aber fühlt sich der Raum auch bei höheren Lufttemperaturen unbehaglich kalt an.
unbehaglich
Lufttemperatur bereits 21° C
Wandtemperatur nur 16° C
Das Aufheizen benötigt viel unnötige Energie, welche in dem Zeitraum nicht behaglich genutzt werden kann. Hingegen ist derjenige gut beraten, der die Thermostate auf der Wunschtemperatur belässt. Die in der Heizanlage eingestellte Nachtabsenkung sorgt für die Einsparung in der Nacht, bringt aber zugleich die notwendige Wärme in den Raum, die zum Wohlbefinden am kommenden Tag notwendig ist. Halten wir also unsere Wände mit 18 – 20°C stabil warm, dann sind wir auch mit Raumlufttemperaturen von 20° C im Behaglichkeitsbereich.
behaglich
Lufttemperatur nur 20° C
aber Wandtemperatur 19° C
Fahren wir also mit gleichmäßiger Temperatur, dann sparen wir die unnötige Energie, welche zum Aufheizen des Raumes notwendig ist und haben es dabei noch stets behaglich. Geht doch, werden Sie sagen. (Auf der Autobahn ist ja auch derjenige am sparsamsten unterwegs, der mit gleichmäßiger Geschwindigkeit fährt.)
Wenn es um Raumklima und Wohlbefinden in einem Raum geht, spielt immer die relative Luftfeuchte eine Rolle. Luft hat die physikalische Eigenschaft, dass sie bei hohen Temperaturen mehr Wasser aufnehmen kann als bei tiefer.
Wir fühlen uns bei einer relativen Luftfeuchte zwischen 40 und 55 Prozent wohl. Bei höherer Luftfeuchte können Schimmelpilze wachsen. Dafür muss sich die Wand weder feucht anfühlen, noch Kondenswasser sichtbar sein. Dann muss gelüftet werden. Es klingt widersinnig, aber wer im Winter regelmäßig lüftet und zügig ohne Auskühlung der Wände Luft in die Wohnung lässt, spart Heizkosten. Warum? Weil feuchtere Raumluft mehr Energie benötigt, um aufgeheizt zu werden.
Lüften spart Heizenergie und ist gesund!!!
Unglaublich, aber wahr! Es fühlt sich zunächst so an, als ob die teuer erwärmte Raumluft zum Fenster „rausgeworfen“ wird. Tatsächlich ist es aber so, dass die alte, feuchte und stickige Luft Ihre Heizenergie „frisst“. Sie enthält viel zu wenig Sauerstoffanteil und viel zu viel Feuchte und benötigt daher deutlich mehr Energie zum Aufwärmen. Achten Sie mal darauf: Die frische Luft ist extrem schnell wieder warm, denn die meiste Wärme ist ohnehin in Wänden, Decken und Möbeln gespeichert.
Tipp: Nutzen Sie ein Hygrometer, um die Luftfeuchte im Raum zu kontrollieren! (Dieses erhalten Sie auf Wunsch von uns gratis)
Wer zu sehr spart, riskiert nicht nur seine Gesundheit durch Schimmelbildung, sondern läuft auch Gefahr, dass er für die Schimmelschäden in der Wohnung aufkommen muss. Denn wo sich Schimmel an Fenstern oder Wänden bildet, wird zu wenig gelüftet und geheizt. Nur in ganz seltenen Fällen, meist bei alten unsanierten Gebäuden, kommt die Nässe von außen.
Tipp: Inzwischen gibt es digitale Thermometer, die nicht nur die Raumtemperatur, sondern gleichzeitig die Luftfeuchtigkeit UND sogar den CO2-Gehalt im Raum messen. Wer also noch ein praktisches Weihnachtsgeschenk sucht und trotz aller Sparsamkeit auf die Gesundheit achten möchte, für den ist ein Messgerät mit der CO2-Ampel und der graphischen Lüftungsempfehlung eine prima Idee.
Lüften auch bei Regen, Nebel und Frost
Dies klingt erstmal unlogisch, bringt trotzdem etwas. Man verringert durch das „Reinlüften“ von kühler Außenluft ebenfalls die Luftfeuchtigkeit im Raum. Der Grund: Wenn sich die Frischluft anschließend erwärmt, nimmt sie zusätzlich Luftfeuchte in sich auf. Das gleiche gilt auch für kalte Wintertage: Auch bei Frost sollten die Fenster mehrfach täglich kurz vollständig geöffnet werden; je kälter es ist, desto kürzer aber intensiver lüften.
Tipp: Kontrollieren Sie mit der Messkarte, ob die Luftfeuchtigkeit im Raum gegebenenfalls zu hoch ist und Sie die Fenster wieder schließen sollten.
Fenster nicht dauerhaft gekippt lassen
Gekippte Fenster verschwenden Energie. Effizienter ist es, die Fenster mehrmals am Tag für einige Minuten zum Stoßlüften ganz zu öffnen, am besten mehrere gleichzeitig. Das sorgt für einen schnellen Luftaustausch. Bei Frost reichen maximal 5 Minuten, in der Übergangszeit 10 bis 15 Minuten.
Heizung während des Lüftens abdrehen
Drehen Sie Ihre Temperaturregler am Heizkörper (Thermostatventil) zu, wenn Sie die Fenster zum Lüften öffnen. Ansonsten „denkt“ Ihre Heizung, dass der Raum kalt ist und stärker beheizt werden muss. Die Heizung wird dann bei offenem Fenster heißer und heizt zum Fenster hinaus.
In Schlafräumen vor dem Schlafengehen und nach dem Aufstehen lüften
Schlafräume zu lüften ist besonders wichtig. So wird verhindert, dass sich die beim Schlafen freigewordene Feuchte dauerhaft in den Wänden und Möbeln einspeichert und sich somit gesundheitsschädlicher Schimmel bildet und die ganze Nacht eingeatmet wird.
Wasserdampf regelmäßig “rauslüften”
In Küche und Bad fallen größere Mengen an Wasserdampf durch Kochen und Duschen an. Diese müssen durch sofortiges Lüften ins Freie geführt werden. Auf keinen Fall sollte Wäsche in der Wohnung getrocknet werden!
Tipp: Mit Kondenswasser beschlagene Fenster in den Wohnräumen sind meist ein Alarmzeichen für falsches Lüften bzw. Heizen. Prüfen Sie die Luftfeuchte am besten selbst!
Haustüren und Treppenhausfenster schließen
Durch ständiges Kommen und Gehen gelangt automatisch ausreichend Frischluft in die Treppenhäuser. Zusätzliches Lüften in der kälteren Jahreszeit ist daher nur in seltenen Fällen (z.B. im Altbau mit feuchten Kellern) erforderlich. Damit das Treppenhaus nicht auskühlt, sollte das Fenster aber auch nur für wenige Minuten zum Stoßlüften geöffnet werden.
Automatische Lüftungsanlagen sparen Energie
Die Einstellungen der Lüftungsanlage dürfen nur durch Fachbetriebe geändert werden. Der Zuluftstrom ist genau berechnet und sorgt für niedrigen CO2-Gehalt und geringe Luftfeuchte und verringert für Sie somit zusätzlichen Lüftungsbedarf. Das gilt sowohl für die Lüftungselemente von Fenstern und als auch für die Entlüftungsanlagen bei innenliegenden Bädern (z.B. im Plattenbau). Wenn Lüftungsöffnungen unzulässig verschlossen werden, ist dieses Gleichgewicht gestört, dies kann zu Schimmel- und Gesundheitsschäden führen.
Dichte/Undichte Fenster
Auch die Sorge um Energieverschwendung bei undichten Fenstern ist unbegründet. Die Frischluftzufuhr ist eher sinnvoll und die Durchlässigkeit dennoch viel zu gering, als dass unkontrolliert viel Wärme austreten kann.
Generell gilt: Je dichter die Fenster, umso mehr muss gelüftet werden.
Licht und Elektrogeräte beim Verlassen des Raums ausschalten
Überlegen Sie genau, ob das Licht gerade wirklich überall brennen muss und Sie das laufende Elektrogerät aktuell benötigen. Schalten Sie bei längerem Verlassen des Raumes das Licht aus. In vielen Wohnungen gibt es noch Glühbirnen oder ältere Energiesparlampen. LED-Leuchten verbrauchen sehr viel weniger Strom. Dabei ist die Qualität des Lichtes genauso gut. Zudem sind sie langlebiger als andere Arten von Lampen. Auch wenn LED-Leuchten beim Einkauf etwas mehr Geld kosten, sparen Sie das Geld durch den geringeren Stromverbrauch wieder ein.
Elektrogeräte nicht im Standby-Modus lassen
Lassen Sie Fernseher und andere Elektrogeräte nach der Nutzung nicht im Standby-Modus, sondern schalten Sie sie ganz aus. Ladegeräte können übrigens auch dann Strom verbrauchen, wenn sie nur in der Steckdose stecken, aber kein Gerät angeschlossen ist. Lassen Sie nicht genutzte Elektrogeräte nicht in der Steckdose eingesteckt. Am einfachsten sind Steckerleisten, die über einen Ausschalter verfügen.
Kühlschränke können Stromfresser sein
Ein energieeffizienter neuer Kühlschrank kann gegenüber einem Altgerät 150 kWh und mehr an Strom im Jahr einsparen. In einem Jahr können Sie so mehr als 50 Euro sparen. Achten Sie bei der Anschaffung neuer Elektrogeräte auf die Energieeffizienz-Kennzeichnung. Ein Kühlschrank sollte nicht größer sein, als wirklich notwendig. Er sollte auch nur auf mittlerer Stufe kühlen. Das genügt, um Lebensmittel lange frisch zu halten. Besitzt der Kühlschrank ein Tiefkühlfach, tauen Sie dieses regelmäßig ab. Je mehr Eis sich im Gefrierfach angesammelt hat, desto mehr Energie wird benötigt, um die niedrige Temperatur aufrechtzuerhalten. Regelmäßiges Abtauen kann zwischen 15 und 45 % der Energiekosten einsparen. Das gleiche gilt für Kühltruhen und Gefrierschränke. Prüfen Sie die richtigen Temperaturen. Im Kühlschrank empfiehlt sich 5 – 7 °C. Öffnen Sie die Türen von Kühl- und Gefrierschrank nur kurz. Stellen Sie Kühl- und Gefrierschrank nie neben die Heizkörper oder den Herd. Stellen Sie nur abgekühlte Speisen in den Kühlschrank.
Tipp: Achten Sie bei der Anschaffung elektrischer Geräte darauf, dass sie eine hohe Energieeffizienz haben.
Duschen statt Baden
So angenehm ein Bad auch sein mag, es verbraucht etwa 100 Liter Wasser mehr als eine Dusche. Der Kostenunterschied zwischen Duschen und Baden ist über das Jahr betrachtet sehr hoch.
Die Vorlauftemperatur in einem Heizungssystem ist die Temperatur des Heizwassers, welches den Heizkörpern oder einer Fußbodenheizung zugeführt wird.
Wir haben die Vorlauftemperaturen der Heizungsanlagen gesenkt, damit hat das Wasser, das in Ihren Heizkörpern ankommt, eine geringere Temperatur als früher. Eine tiefere Vorlauftemperatur bewirkt eine höhere Energieeffizienz des Heizungssystems und wirkt sich positiv auf die Energiekosten aus. Eine hohe Vorlauftemperatur benötigt viel Energie, um immer vorgehalten zu werden und erhöht die Leitungsverluste deutlich.
Für Sie bedeutet das: Die Heizkörper werden nicht mehr heiß, gerade in der Übergangszeit eventuell auch nur lauwarm. Und es wird auch nicht mehr schnell warm im Raum! Es ist jetzt notwendig, immer gleichmäßig zu heizen, damit die gewünschte Temperatur erreicht wird. Trotzdem ist dies preiswerter!
Wir haben in den allermeisten unserer Heizungssysteme mit Kesselanlagen bereits einen hydraulischen Abgleich vorgenommen und damit die Heizkurve optimiert. Die außentemperaturgeführte Heizungs regelung weist dabei jeder Außentemperatur eine spezielle Vorlauftemperatur zu.
In allen Heizungsanlagen ist eine Nachabsenkung programmiert, das heißt, die Vorlauftemperatur wird für eine bestimmte Zeit um einige Grade abgesenkt, was die Heizleistung der Heizkörper entsprechend reduziert. Eine Nachtabschaltung ist nicht sinnvoll, da am Morgen umso mehr Energie zum Wiederaufheizen benötigt wird.
Wir werden die Treppenhausheizkörper so einstellen, dass diese im Frostschutzbetrieb laufen oder auch nur bei sehr tiefen Außentemperaturen arbeiten. Allerdings sollten auch im Treppenhaus die Wände – wie in Ihren Wohnungen – nicht zu kalt werden, da sonst auch Ihre Wohnungen nicht mehr warm werden.
Zur Kontrolle der relativen Luftfeuchte können Sie die beigefügte Messkarte verwenden oder sich ein professionelles Hygrometer (Feuchtigkeitsmessgerät) zulegen.
Luftfeuchtigkeitsmessgerät – Präzise Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit
Ein Luftfeuchtigkeitsmessgerät für Innenräume hilft Ihnen, ein gesundes Wohnumfeld in Ihrem Zuhause zu schaffen. Empfindliche Temperatur- und Feuchtigkeitssensoren machen diese digitalen Thermo-Hygrometer zur idealen Wahl für Ihre Wohnung, vor allem im Winter. Meist sind sie einfach zu bedienen und haben übersichtliche LCD-Displays. Temperatur und Luftfeuchtigkeit werden gleichzeitig angezeigt, so dass Sie genau wissen, wann Sie wieder Lüften sollten.
Beispiel: DOQAUS Luftfeuchtigkeitsmessgerät
- Präzise Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit
- Schöne kleine Messgeräte, die man anhängen, aufstellen oder mit dem integrierten Magneten an Metall befestigen kann.
- sehr gut ablesbares Display
- für ca. 30,- € über Amazon bestellbar
Feuchte Raumluft ist außerdem zumeist verbraucht und hat einen hohen CO2 -Gehalt und ist damit dauerhaft gesundheitlich bedenklich. Empfohlen werden CO2-Konzentrationswerte der Innenluft von ≤ 800 ppm. Ist Ihnen daran gelegen, so können Sie auch ein kombiniertes CO2-Messgerät mit Thermo-Hygrometer und Temperaturanzeige erwerben.
Heizkörper funktionieren am besten, wenn sie nicht mit Möbeln, Gardinen oder Verkleidung verbaut oder mit Dekoration, Textilien oder gar einer Staubschicht belegt sind. Insbesondere in Zwischenräumen sammelt sich mit der Zeit Staub an. Bereits eine kleine Staubschicht vermindert die Heizleistung. Der Staub wird außerdem durch die warme, zirkulierende Heizungsluft aufgewirbelt und im Raum verteilt. Zur Reinigung gibt es mehrere Möglichkeiten.
- Staubsauger eignen sich besonders gut. Mit einem flachen Aufsatz lassen sich Flusen und Staub leicht und schnell entfernen.
- Heizkörperbürsten sind bei hartnäckigen Verschmutzungen zu empfehlen. Sie sind in unterschiedlichen Längen erhältlich – passend für jeden Heizkörper.
- Verschiedene Firmen bieten die Reinigung der Heizkörper als Service an.
Der Vermieter übernimmt diese Aufgabe und die Reinigungskosten nicht.
Dies ist nur selten und bei den wenigsten Heizkörpern erforderlich. Das liegt daran, dass sich die Luft im Heizungsnetz an der höchsten Stelle im Haus und damit in den obersten Etagen sammelt. Die meisten Heizungsanlagen bei der EWG verfügen daher an den oberen Enden der Steigleitungen über automatische Entlüftungsventile.
Keine Sorge: Selbst wenn sich etwas Luft im Heizkörper befindet, führt dies nicht automatisch zu höheren Kosten. Sie zahlen nämlich nur das, was der Heizkörper auch an Wärme in den Raum abgibt.
Vorsicht! Eine unsachgemäße Entlüftung durch die Mieter kann im schlimmsten Fall zu größeren Ausfällen der Heizungsanlage und Schäden daran führen. Noch nicht alle Anlagen verfügen über eine automatische Nachspeisung bei Druckabfall.
Für den Einsatz von Heizlüftern, Konvektorheizungen, Ölradiatoren oder gar Campingheizungen mit Propan sind Wohnungen nicht geeignet. Es besteht Brandgefahr durch Überlastung der Steckdosen und Elektroleitungen bzw. auch Explosionsgefahr bei Propangasflaschen.
Diese Geräte lohnen nicht als Alternative. Sie könnten den Stromverbrauch eines Haushalts sehr stark erhöhen und den Geldbeutel umso mehr belasten.
Wenn Ihnen die Miete jetzt mit den erhöhten Nebenkosten „über den Kopf wächst“, also Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt, beantragen Sie Wohngeld! Wie geht das und wer bekommt das?
Wer kann Wohngeld beziehen?
Wohngeld steht Haushalten mit niedrigem Einkommen zu, damit sie angemessen und familiengerecht wohnen können. Dazu gehören beispielsweise Auszubildende, Studierende, Erwerbstätige mit geringem Einkommen, Eltern in Elternzeit und Rentner.
Wenn Sie andere Sozialleistungen beziehen, in der die Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt werden (ALG II und Sozialgeld vom Jobcenter) haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld.
Wie hoch ist das Wohngeld?
Der Wohngeldbetrag richtet sich nach den Mietkosten und selbstverständlich nach dem Haushaltseinkommen, wobei verschiedene Freibeträge geltend gemacht werden können. Der durchschnittliche Wert lag 2021 in Dresden bei 205 € pro Haushalt pro Monat.
Jetzt schnell handeln:
Heizkostenzuschuss II für die Heizperiode 2022/23
Wer Wohngeld bezieht, hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss II für diesen Winter. Voraussetzung ist, dass Sie im Zeitraum von September 2022 – Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben bzw. Ihr Wohngeldantrag bewilligt wurde. Der Heizkostenzuschuss II beträgt für einen 1-Personen-Haushalt 415 €, für einen 2-Personenhaushalt 540 € und für jede weitere im Haushalt lebende Person gibt es je 100 €.
Lassen Sie deshalb jetzt Ihren Anspruch prüfen und beantragen Sie Wohngeld! Die Bearbeitungszeiten sind zwar relativ lang, aber es zählt der Monat, ab dem Sie den Antrag stellen.
Wohngeldreform steht für 01.01.2023 bevor
Nach der Wohngeldreform ab 01.01.2023 sollen 2 Mio. Menschen vom Wohngeld profitieren (derzeit beziehen 600.000 Menschen Wohngeld). Außerdem soll der Wohngeldbetrag ca. doppelt so hoch sein und zukünftig auch die Heizkosten berücksichtigen. Die Wohngeldreform muss noch endgültig beschlossen werden. Trotzdem: Beantragen Sie jetzt Wohngeld, damit Sie Ihre Miete und Ihre Nebenkosten zahlen können.
Wie funktioniert die Beantragung?
Die benötigten Unterlagen finden Sie hier: Dresden.de/wohngeld.
Den Antrag können Sie im Sozialamt Dresden und in allen Bürgerbüros stellen. Dort wird Ihnen auch persönlich weitergeholfen.
Sozialamt
Junghansstraße 2
Telefon: 0351 4884861
Bürgerbüro Cotta
Amalie-Dietrich-Platz 3
Telefon: 0351 4885690
Die neue Miete mit den erhöhten Nebenkosten bringt Sie an die Grenze Ihrer finanziellen Möglichkeiten? Ihr Arbeitgeber zahlt nicht pünktlich den Lohn? Die Bearbeitung Ihres Wohngeldantrages dauert zu lange? Das sind leider alltägliche Probleme, mit denen Sie nicht alleine sind. Trotzdem: Mietschulden sind keine Kleinigkeit. Ohne Lösung droht der Verlust der eigenen vier Wände.
Tipp 1:
Sprechen Sie rechtzeitig mit uns. Wer Hilfe bei Mietschul
den sucht, sollte das sofort tun. Prüfen Sie, wie lange Sie schon im Zahlungsverzug sind. Wenn Sie als Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten keine Nutzungsgebühr zahlen und dadurch in einen nicht unerheblichen Mietrückstand geraten, riskieren Sie eine fristlose Kündigung. Genau das gilt es zu verhindern. Mietschulden haben immer erste Priorität, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass Sie ohne Dach über dem Kopf dastehen.
Tipp 2:
Die Zahlung der Nutzungsgebühr steht immer an erster Stelle. Auch wenn Sie die Nutzungsgebühr regelmäßig unpünktlich zahlen, riskieren Sie eine fristlose Kündigung. Suchen Sie sich Hilfe, wenn Sie immer wieder in finanzielle Schwierigkeiten geraten und deswegen nicht pünktlich Ihre Nutzungsgebühr bezahlen können.
Tipp 3:
Beantragen Sie Wohngeld, wenn Sie es nicht schon getan haben. Mit der Wohngeldreform ab 2023 sollen die Einkommensgrenzen steigen und damit wesentlich mehr Menschen bezugsberechtigt sein.
Tipp 4:
Reden Sie mit uns. Ratenzahlungsvereinbarungen oder auch der Umzug in eine preiswertere Wohnung sind möglich. Für weitere Hilfen haben wir gute Partner.
Tipp 5:
Holen Sie sich Beratung. Angefangen bei der Bundesagentur für Arbeit (früher Arbeitsamt und Sozialamt) über Schuldnerberatungsstellen und gemeinnützige Vereine werden wir Sie bis zur Problemlösung begleiten.
2. Onlineportal - Meine EWG
EED steht kurz für Energy Efficiency Directive. In Deutschland heißt sie auch Energieeffizienz-Richtlinie. Die EED muss in allen Ländern in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist dies im Dezember 2021 durch die Novellierung der Heizkostenverordnung erfolgt.
Bewohner sollen durch mehr Verbrauchstransparenz animiert werden, bewusster mit Ressourcen wie Heizenergie oder Wasser umzugehen. Regelmäßige Informationen helfen ihnen, den individuellen Verbrauch nachzuvollziehen und effizient zu senken. Denn die meisten Emissionen entstehen in Deutschland durch Heizkosten und Warmwasser.
Zum 1. Dezember 2021 ist die Verordnung zur Novelle der Heizkostenverordnung (HeizKV) in Kraft getreten. Mit der Änderungsverordnung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2018/2002/EU in deutsches Recht umgesetzt.
Als Vermieter sind wir fortan gesetzlich verpflichtet, unsere Mitglieder & Mieter mit einer monatlichen Mitteilung über Ihre Energieverbräuche im Vormonat zu informieren
Für alle, die einen aktiven Vertrag mit warmen Nebenkosten haben. Zudem besteht die Pflicht nur, wenn fernauslesbare Heizkosten- und Warmwasserzähler in der Wohnung installiert sind.
Ja, in allen Einheiten mit warmen Betriebskosten sind solche Zähler installiert.
Wohnungen mit Gasetagenheizung sind ausgenommen (Kaltwasserobjekte: Hölderlinstr. 16, Wilhelm-Raabe-Str. 15).
Eine Abbestellung der Verbrauchsinformationen ist gesetzlich nicht zulässig. Es besteht eine „Bringschuld“. Es ist Sache des Mieters, wie er mit den Informationen umgeht.
Sollten Sie die Möglichkeit der digitalen Verbrauchsinformationen nicht in Anspruch nehmen, schicken wir die Daten auf ausdrücklichen Wunsch auch per Bildschirmausdruck zu. Die Kosten hierfür tragen Sie. Diese werden über die Betriebskosten umgelegt (60-80 €/Jahr). Sie müssen den Erhalt der Verbrauchswerte schriftlich per Brief beantragen, damit wir für die Umlage einen Nachweis haben.
Aus Gründen des Datenschutzes können wir aktuell keinen E-Mail-Versand dieser Informationen anbieten.
Für die monatliche Bereitstellung der Verbrauchsdaten erheben die Messdienste von uns eine jährliche Gebühr zwischen 6 € und 11 € (je nach Messdienst) pro Nutzungseinheit. Diese Kosten dürfen laut Gesetz auf den jeweiligen Mieter umgelegt werden. Sie sind in der Betriebskostenabrechnung in den Kosten für Heizung und Warmwasser enthalten, jedoch nicht separat aufgeführt.
Bei postalischem Versand kommen Druck-, Porto- und höhere EDV-Kosten auf das Mitglied/den Mieter hinzu. Die Nutzung des Onlineportals ist hiergegenüber nicht mit Mehrkosten für das Mitglied/den Mieter durch die EWG verbunden.
Aufgrund dessen, dass zahlreiche Wohnungsunternehmen in Deutschland zur Umsetzung der novellierten Heizkostenverordnung ein Onlineportal einführen, sind die personellen Kapazitäten beim Softwareanbieter und bei den Wärmemessdiensten an der Grenze. Dadurch kommt es leider zu Verzögerungen bei der Einrichtung und bei der Zustellung der Verbrauchsdaten. Sobald der Wärmemessdienst, der in Ihrem Haus die Verbrauchsdaten erfasst, an unser System angeschlossen ist, erhalten Sie Ihren Registrierungscode.
Spätestens Mitte des Monats nachdem Sie Ihren Registrierungscode erhalten haben, stehen die Werte für den Vormonat im Portal zur Verfügung. Nach der Registrierung erhalten Sie automatisch eine E-Mail, an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse, wenn neue Verbrauchsdaten im Portal bereitstehen.
Die Werte werden nur für vollständige Monate angezeigt. War der Vertragsbeginn innerhalb des Monats, werden erste Werte erst für den Folgemonat ausgegeben. Dies liegt daran, dass Werte nur einmal monatlich fernabgelesen werden. Unvollständige Monate sind zudem weniger bis gar nicht aussagekräftig.
Alle Zähler, die in den Wohnungen und Gewerbeeinheiten der EWG verbaut sind, sind fernauslesbar. Die Werte werden monatlich automatisch vom zuständigen Messdienstleister ausgelesen. Somit ist die Anwesenheit der Mitglieder und Mieter zur Zählerablesung nicht erforderlich.
Um die Höhe ihres Verbrauchs besser einordnen zu können, erhalten Sie als Vergleichswert die Angaben zu einem Durchschnittsnutzer. Diese Angaben beruhen auf Daten der Messdienstleister in anderen Liegenschaften, sind für uns jedoch nur bedingt nachvollziehbar.
Die Messdienste entwickeln aus den Beständen der Genossenschaft Nutzerkategorien, wobei nur Nutzer der gleichen Kategorie miteinander verglichen werden. Der Durchschnitt aller Nutzer einer Nutzerkategorie ist der Durchschnittsnutzer. Die Genauigkeit des Durchschnittsnutzers steigt mit der wachsenden Menge an Verbrauchsdaten.
Für den vom Gesetzgeber festgelegten Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie, bedarf es einer datenschutz-konformen Lösung. Dieses Thema wird im Moment bei allen Messdiensten bearbeitet. Ein genaues und einheitliches Verfahren, welches die Anforderungen der Heizkostenverordnung sowie die Datenschutz-Anforderungen gem. DSGVO erfüllt, wird derzeit erarbeitet und dem Mieter so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.
Dieses Problem wird aktuell mit den Wärmemessdiensten noch geklärt. Die Wärmemessdienstleister sind zur Datenlieferung verpflichtet und werden dafür bezahlt. Wenn nur Schätzwerte geliefert werden, ist der Messdienst verpflichtet, uns die Gründe zu nennen. Offensichtlich werden die Werte nicht richtig oder gar nicht fernausgelesen.
Die Erhebung der Daten aus den fernablesbaren Messgeräten dürfen nur zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung und zur Erfüllung der unterjährigen Informationspflicht genutzt werden.
Dies ist durch die Heizkostenverordnung vorgegeben. Dargestellt wird hierbei, wieviel Wärmemenge in kWh benötigt wird, um die verbrauchte Menge an Wasser zu erhitzen.
Es gibt keine Formel, die sich für alle Nutzer anwenden lässt. Die Daten werden durch die Messdienste umgerechnet und uns nur so zur Verfügung gestellt. Die Messdienste nutzen zur Berechnung Erfahrungswerte, aber auch z.B. unterschiedliche Heizwerte der Brennstoffe (Öl, Erdgas, Kohle usw.) und unterschiedliche Werte für die mittlere Wassertemperatur.
Die tatsächlichen Verbrauchswerte für Warmwasser in m3 sind erst in der Betriebskostenabrechnung zu finden.
1. Anmeldeseite aufrufen
Geben Sie im Internet meine.ewg-dresden.de ein. Es öffnet sich die Startseite mit der Anmeldemaske. Klicken Sie auf REGISTRIEREN.
- meine.ewg-dresden.de aufrufen
- REGISTRIEREN klicken
2. Registrierung
Die Registrierungsmaske öffnet sich:
Notieren bzw. kopieren Sie sich Ihren persönlichen Registrierungscode aus dem Anschreiben.
Geben Sie in der Maske nun Ihren Registrierungscode, Ihren Nachnamen sowie Ihre E-Mail-Adresse ein. Legen Sie außerdem ein Passwort fest, das Sie sich für die zukünftitge Anmeldung merken.
Nach Anklicken aller Kontrollkästchen schließen Sie Ihre Freischaltung mit Klick auf “REGISTRIEREN” ab.
- Registrierungsmaske ausfüllen
- Registrierungscode aus Anschreiben
- REGISTRIEREN klicken
3. Aktvierung des Kontos
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Die Bestätigungsmail wird an Ihre angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Sollte dies nicht innerhalb kurzer Zeit der Fall sein, prüfen Sie bitte, ob die E-Mail in Ihrem Spam-Ordner abgelegt wurde.
Klicken Sie nun den Link in der Bestätigungsmail um den Registrierungsvorgang endgültig abzuschließen.
Sie erhalten eine weitere E-Mail mit dem Hinweis: Wir haben Ihr Benutzerkonto erfolgreich aktiviert.
- Link in Bestätigungsmail klicken
- Registrierung abschließen
- „Meine EWG“ mit Ihrer E-Mail & Passwort nutzen
Die einmalige Registrierung dient dem Schutz Ihrer persönlichen Daten. Während der Registrierung legen Sie Ihr persönliches Passwort fest.
Künftig erhalten Sie alle Dokumente der Genossenschaft ganz bequem und in Echtzeit in Ihrer Dokumentenbox und nicht mehr per Brief. Aber keine Angst, wir sind natürlich auch weiterhin telefonisch oder persönlich für Sie da.
Unser Dienstleistungspartner auf dem Gebiet der Datenverarbeitung und zur Nutzung des Mieterportals ist die Aareon Deutschland GmbH, Isaac-Fulda-Allee 6, 55124 Mainz. Die Aareon Deutschland GmbH wird hinsichtlich gesetzeskonformer Gestaltung von Datensicherheit und Datenschutz regelmäßig geprüft. Zudem haben wir mit der Aareon Deutschland GmbH einen datenschutzkonformen Vertrag nach den Anforderungen gemäß Art. 28 DSGV abgeschlossen. Die Datenverarbeitung findet auf Servern mit Standorten in Deutschland statt. Eine Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union ist nicht vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Aktuell:
- Verbrauchsdaten für Warmwasser und Heizung laut EED abrufen
- Einsehen und Verändern der bei der EWG hinterlegten Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
Zukünftig:
- Ansicht von Eckdaten zum Mietverhältnis (Angaben zur Wohnung, Miethöhe, …)
- Ansicht und Abruf Ihrer persönlichen Dokumente, z. B. Betriebskostenabrechnungen
- Erstellung von Schadensmeldungen
- Melden sonstiger Anliegen
- Status-Anzeige Ihrer Schadensmeldungen und sonstigen Anfragen an uns
- Erstellung und Download von Dokumenten per Selfservice (Mietbescheinigung, Informationen und Tipps rund ums Wohnen etc.)
Sie können die oben genannten Services rund um die Uhr und unabhängig von den Öffnungszeiten des Zentralen Kundenmanagements mobil oder am PC nutzen – ganz ohne Wartezeiten. Sie können etwa einen Schaden bequem per Smartphone melden, indem Sie den Schaden fotografieren und an uns senden. Die Meldung landet direkt bei uns im System und kann auf diese Weise schneller bearbeitet werden.
Die Registrierung und Nutzung des Portals ist kostenfrei.
Der Registrierungscode befindet sich in dem Anschreiben, das Sie entweder bei der Einführung des Portals postalisch erhalten haben,
oder bei späteren Einzügen (ab 01.07.2022) bzw. Vertragspartneränderungen zusammen mit der Wohnungsgeberbestätigung bei der Wohnungsübergabe.
Falls das Schreiben nicht mehr vorliegt, können Sie es über die Anmeldeseite des Onlineportals (meine.ewg-dresden.de) oder über die 0351 41 81 767 bzw. per E-Mail an onlineportal@ewg-dresden.de erneut anfordern.
Es erhalten nur Geschäftspartner der EWG Zugangsdaten, sprich nur Personen, die im Mietvertrag aufgeführt sind oder als Betreuer, Bürge oder Ähnliches in unserem System erfasst sind. Personen, die nicht im Mietvertrag stehen oder deren Name nicht bei uns im System hinterlegt ist, können sich nicht registrieren.
Aus Datenschutzgründen erhält jeder Vertragspartner einen eigenen, individuellen Registrierungscode. Die Anmeldung im Onlineportal ist personen- und nicht vertragsbezogen.
Sie erhalten von uns einen Brief mit den erforderlichen Zugangsdaten. Darin finden Sie Ihren persönlichen Registrierungscode. Mit diesem können Sie sich auf unserer Homepage unter „Meine EWG“ einmalig mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren und ein neues, individuelles Kennwort vergeben.
Nach der erstmaligen Registrierung erhalten Sie eine E-Mail an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Nachdem Sie den dort hinterlegten Link bestätigt haben, ist Ihe Zugang aktiviert und Sie können sich mit der angegebenen E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort anmelden.
Achtung: kontrollieren Sie in jedem Fall auch Ihren Spam-Ordner!
Nein, zu jeder E-Mail-Adresse kann nur ein Nutzer registriert werden. Enkel, Kinder, Nachbarn usw. die für andere eine Registrierung durchführen wollen, müssen dafür eine andere als die eigene E-Mail-Adresse nutzen, insofern der Helfende selbst im Onlineportal registriert ist.
Der Registrierungscode besteht ausschließlich aus Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen (Bindestrich). Achten Sie darauf, den Buchstaben O und die Zahl 0 nicht zu verwechseln. Wir haben uns bemüht, im Schreiben eine Schriftart zu verwenden, die Zahlen und Buchstaben bestmöglich differenziert.
Sollten Sie dennoch Probleme haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst mit Beginn des Mietverhältnisses registrieren können.
Sollten Sie dennoch Probleme haben, versuchen Sie bitte zunächst, das Passwort mittels der „Passwort vergessen“-Funktion zurückzusetzen.
Überprüfen Sie bitte zudem die Richtigkeit des Registrierungscodes.
Prüfen Sie ggf. den Bestätigungslink in Ihren E-Mails um die Registrierung abzuschließen. (Bitte auch den Spam-Ordner prüfen)
Falls das Problem weiterhin bestehen sollte, senden Sie uns eine E-Mail an onlineportal@ewg-dresden.de.
Indem Sie, im Onlineportal, oben rechts über das Dreieck neben Ihrem Namen das Menü und dann „Kontaktdaten“ öffnen. Dort geben Sie Ihre neue E-Mail-Adresse 2x ein.
Anschließend bekommen Sie an die neue E-Mail-Adresse eine E-Mail, die Sie bestätigen müssen. Bis zur Bestätigung bleibt die alte E-Mail-Adresse aktiv.
Nach der Bestätigung können Sie nur noch die neue E-Mail-Adresse zum Login nutzen.
Im gleichen Menü wie bei der Änderung der E-Mail-Adresse.
(Siehe Punkt oberhalb “Wie kann ich meine Login-E-Mail-Adresse ändern?”)
Auch oben rechts über das Menü und dann auf „Passwort“.
Mindestens 8 Zeichen, darin mindestens:
- 1 Großbuchstabe
- 1 Kleinbuchstabe
- 1 Ziffer
- 1 Sonderzeichen
Zudem dürfen keine 3 Zeichen mit dem Namen oder E-Mail-Adresse übereinstimmen. Bei der Vergabe des Passworts werden die Kriterien angezeigt.
Klicken Sie auf der Anmeldeseite auf „Passwort vergessen“.
Anschließend wird eine E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Unter dem dort angegebenen Link können Sie ein neues Passwort vergeben.
Alle Verträge eines Hauptmieters werden automatisch im Portal angezeigt (z.B. Wohnung und Stellplatz). Somit sind keine weiteren Zugänge nötig.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte schriftlich an onlineportal@ewg-dresden.de.
Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Kundenbetreuer zur Verfügung.
Per Telefon erreichen Sie uns unter der Nummer: 0351 41 81 767
Oder schreiben Sie einfach eine E-Mail an: onlineportal@ewg-dresden.de.
3. Umstellung des Kabelanschlusses zum 01.01.2023
Alle Mitglieder & Mieter, die bislang Ihre TV-Versorgung über die Betriebskosten bezahlt haben, sind betroffen.
Wann es bei Ihnen soweit ist, erfahren Sie rechtzeitig. Sie werden schriftlich per Post von uns und von Ihrem Kabelbetreiber informiert.
Ihren zuständigen Kabelbetreieber finden Sie im Hausaushang.
Zusätzlich haben wir Ihnen unter KONTAKT -> TV KABELNETZTBETREIBER eine Übersicht bereitgestellt. Oder klicken Sie hier.
Wenn Sie von der EWG oder von PŸUR bereits eine Information zur Umstellung erhalten haben, können Sie sicher davon ausgehen, dass Sie Fernsehen über das Kabelnetz von PŸUR empfangen. Sollten Sie unsicher sein, führen Sie einfach auf pyur.com/kabel eine Verfügbarkeitsabfrage durch oder rufen Sie PŸUR unter 0800 220 1111 an.
Zusätzlich finden Sie den zuständigen Kabelbetreieber im Hausaushang oder HIER.
Für Fragen rund um Ihren Kabelfernsehanschluss stehen Ihnen PŸUR und Antennen EINERT direkt zur Verfügung. Der Weg über die EWG entfällt. Sie können ab sofort Ihre Fernseh-Vielfalt nach Ihren Wünschen gestalten.
Sie können aber auch Ihren eigenen Anbieter frei wählen, z.B. Hier
Die Abrechnung Ihrer TV-Versorgung über die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung endet zum 01.01.2023.
Wir empfehlen Ihnen, zeitnah einen eigenen Vertrag abzuschließen, damit Sie Ihre gewohnten TV-Sender ohne Unterbrechung genießen können.
Auch wenn Sie frühzeitig einen Vertrag abschließen, haben Sie keine doppelten Kosten zu befürchten, wenn Sie bei Ihrem aktuellen Kabelbetreiber bleiben. Ihr neuer Vertrag beginnt erst, wenn Sie Ihre TV-Versorgung nicht mehr über die Betriebskosten zahlen.
Im Fall, dass Sie einen anderen Anbieter wählen, entstehen Ihnen selbstverständlich Kosten aus Ihrem neuen Vertrag.
Um weiterhin wie gewohnt über das Kabelnetz von PŸUR oder Antennen EINERT empfangen zu können, ist der Abschluss eines eigenen Basis-Kabelfernsehvertrages notwendig.
Weiter unten auf der Seite finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner zur Beratung und Bestellannahme.
Nein. Am Umstellungstag müssen Sie nicht Zuhause sein.
Nein. Ein Sendersuchlauf oder andere Einstellungen sind nicht notwendig.
Ja. Ihre jetzige Hardware funktioniert weiterhin.
Nein. Da die TV-Versorgung vertraglich zwischen der EWG und dem jeweiligen Kabelbetreiber abgeschlossen ist, müssen Sie nicht kündigen.
Antennen EINERT und PŸUR versorgen Sie weiterhin über das Kabelnetz, sofern Sie einen eigenen Vertrag abschließen.
Ja. Die Umstellung betrifft auch Sie. Um Ihr gebuchtes HD-Paket weiterhin vollumfänglich nutzen zu können, ist ein Basis-Kabelfernsehvertrag Voraussetzung. Das gilt auch, wenn das HD-Paket durch die EWG bereitstellt wird. Ohne Vertrag wird die Fernsehversorgung über das Kabelnetz eingestellt und Sie können die gebuchten HD-Pakete nicht mehr empfangen, werden jedoch weiterhin berechnet. Wir beraten Sie gern individuell zu Ihrer Vertragssituation.
Wenn Sie ausschließlich ein Internetprodukt von PŸUR nutzen, ändert sich nichts für Sie. Ausschließlich die Kabelfernsehversorgung ist von der Umstellung betroffen. Sofern Sie vor September 2021 ein Kombi-Paket mit integriertem HD-Paket gebucht haben, ist ein Basis-Kabelfernsehvertrag Voraussetzung. Ohne Vertrag wird die Fernsehversorgung über das Kabelnetz eingestellt und Sie können die gebuchten HD-Sender nicht mehr empfangen, werden jedoch weiterhin berechnet.
Ohne eigenen Vertrag wird der Fernsehempfang über das Kabelnetz nach der Umstellung eingestellt. Für den kostenpflichtigen Empfang ist dann ein Vertrag zwischen Ihnen und PŸUR, Antennen EINERT oder einem anderen Anbieter die Nutzungsvoraussetzung.
Die direkten Kontaktmöglichkeiten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
ODER:
PŸUR Kundenbüro Hainbuchenstraße
Hainbuchenstraße 10
01169 Dresden
Öffnungszeiten:
Mo, Do 9.00 – 11.00 Uhr
Di, Mi 9.00 – 11.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
PŸUR Kundenbüro Raimundstraße
Raimundstraße 1
01157 Dresden
Öffnungszeiten:
Di 9.00 – 12.00 Uhr
Do 14.00 – 18.00 Uhr
Antennen Einert Fachgeschäft
Bautzner Landstraße 260
01328 Dresden
Mo – Fr 10.00 – 19.00 Uhr
Sa 09.30 – 13.30 Uhr
Nein. Aber wenn Sie Ihren Vertrag direkt mit PŸUR oder Antennen EINERT abschließen, können Sie Ihre gewohnten TV-Sender ohne Unterbrechung genießen und weitere Produkte einfach dazu buchen.
Die Mietnebenkosten reduzieren sich durch das Beenden der bisherigen Abrechnung.
Die EWG hat einen individuellen Sonderpreis für Ihren neuen Basis-Kabelfernsehvertrag mit PŸUR und Antennen EINERT vereinbart.
Diesen erfahren Sie im persönlichen Anschreiben. Ob Sie von diesem Angebot gebrauch machen, liegt ganz bei Ihnen.
Wir empfehlen Ihnen, schon jetzt Ihren eigenen Basis-Kabelfernsehvertrag zu buchen. Auch wenn Sie frühzeitig einen Vertrag abschließen, haben Sie keine doppelten Kosten zu befürchten. Kosten für Ihren neuen Vertrag fallen erst an, wenn Sie Ihre Fernsehversorgung nicht mehr über die Betriebskosten zahlen. Im Alltag können Dinge schnell in Vergessenheit geraten und ohne neuen Vertrag wird Ihre TV-Versorgung nach der Umstellung eingestellt.
Ja. Die Umstellung betrifft explizit nur den TV-Anschluss.
Es ist richtig, dass die Gebühren für den Breitbandkabelanschluss seit dem 01.01.2023 in den Betriebskosten entfallen. Diese entrichten Sie direkt an Ihren Kabelnetzbetreiber (falls Sie einen neuen Vertrag geschlossen haben).
Der Wegfall der Position „Breitbandkabelanschluss“ wird für Sie das erste Mal in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023, welche Ihnen im Jahr 2024 zugehen wird, sichtbar.
Die Betriebskostenvorauszahlung haben wir noch nicht verändert, doch selbstverständlich entstehen Ihnen keine doppelten Kosten für das Breitbandkabel. Die Vorauszahlung wird genutzt, die vielfältigen Betriebskostensteigerungen zu kompensieren, um so Nachzahlungen zu vermeiden oder zu minimieren.
Eine erneute Prüfung und eventuelle Anpassung der Vorauszahlungen erfolgt mit der Betriebskostenabrechnung im Jahr 2023 (Abrechnung für das Jahr 2022).
Näheres hierzu finden Sie im Bereich:
4. Glasfaserausbau
Nein, die EWG hat entschieden, keine Modernisierungskosten für den Glasfaseranschluss umzulegen.
Innerhalb der nächsten 12 Monate, je nach Schachterlaubnis und Baufortschritt. Das ist keine sehr zufriedenstellende Antwort, aber es müssen über 600 Hauseingänge angebunden werden. Die konkrete Bauzeit für Ihr Gebäude teilt Ihnen PŸUR ca. 14 Tage vorher per Aushang mit.
Nein, Sie können weiterhin Kunde der Telekom bleiben. Der Anschluss bleibt bestehen.
Sie müssen nicht, das ist Ihre Entscheidung. Sie können den alten Telekom-Vertrag behalten oder Sie nutzen die PŸUR-Sonderangebote für unsere Mitglieder.
Derzeit müssen Sie nichts unternehmen, vor allem lassen Sie sich bitte keinen Vertrag mit Internet einreden. Es gibt bei PŸUR ab 2023 ein Senioren-Sparangebot, welches nur Telefon und Fernsehen enthält. Sie können aber auch Ihren Vertrag für das Telefon behalten und nur einen neuen Vertrag über Kabelfernsehen abschließen.
Dafür haben Sie noch über ein Jahr Zeit, konkret bis 31.12.2022. Die Abrechnung der Kabelgebühren über die Betriebskosten endet parallel am 31.12.2022.
Die Sonderangebote für EWG-Mitglieder gelten erst ab 2023 – Sie bekommen rechtzeitig Post von PŸUR. Wenn Sie schon jetzt Ihren Vertrag anpassen möchten, können Sie sich im Internet, telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung im Shop von PŸUR informieren. Auf Wunsch kommt auch Ihr Medienberater zu Ihnen.
An der bundesweiten Ausschreibung beteiligten sich 5 Unternehmen. Das innovativste Konzept, das beste Preis-Leistungsverhältnis und vor allem die günstigsten TV-Nutzungsgebühren für unsere Mitglieder hat uns schlussendlich Tele Columbus, die Tochtergesellschaft der PŸUR geboten.
Aus zwei Gründen: Erstens läuft der aktuelle Vertrag mit Tele Columbus zum 31.12.2022 aus. Zweitens gibt es neue gesetzliche Regelungen. Eine Abrechnung der Kabelgebühren über die Betriebskosten ist nur noch bis Juni 2024 erlaubt. Jeder Bürger soll frei entscheiden, bei welchem Anbieter er Fernsehen bucht und soll eigene Verträge abschließen. Tele Columbus und EWG haben deshalb das Einzelinkasso schon ab 01.01.2023 vereinbart.
Ja, selbstverständlich. Mit dem Glasfasernetz können alle noch besser von verschiedenen Anbietern versorgt werden.
Das kommt darauf an. In den jüngst modernisierten Häusern wurden schon Kabel oder Leerrohre vorgerüstet, dort wird es also zügig gehen. Ziel ist, dass fast alle EWG- Wohnungen innerhalb von 5 bis längstens 10 Jahren an das Glasfasernetz angeschlossen sind – eine echte Herausforderung.
Ca. 200 Hausanschlüsse werden durch Vodafone mit dem Kabelsignal versorgt. Hierzu laufen die Vertragsverhandlungen noch.
Obwohl ich als Rentner gar kein Internet will, hat mir ein Anbieter einen Tarif von 50,00 €/Monat für Fernsehen, Telefon und Internet empfohlen. Was kann ich tun?
Nein, die EWG beauftragt grundsätzlich keine Vertreter. Bitte lassen Sie größte Vorsicht walten. Es könnte sich auch um gefährliche Trickbetrüger handeln. Lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung, mit dem Sie nicht vorher einen Termin vereinbart haben!
TIPP 1: Seriöse Unternehmen kündigen Ihre Mitarbeiter rechtzeitig vorher schriftlich an, sodass Sie sich im Vorfeld erkundigen oder den Termin absagen können.
TIPP 2: Seriöse Unternehmen beraten Sie nach Ihren Bedürfnissen, reden Ihnen keine Leistungen ein, die Sie nicht benötigen, geben Ihnen mehrere Tage Bedenkzeit und verlangen keine eilige Unterschrift.
TIPP 3: Ein Preisvergleich lohnt immer und gibt Sicherheit, eine Entscheidung zu treffen.