FAQs, Infos und Tipps

Antworten auf Ihre häufig gestellten Fragen.

1. Heizen & Energie

Alle reden immer „nur“ von den Gaspreisen. Aber diese haben unmittelbare, dramatische Auswirkungen auf alle unsere fernwärmeversorgten Objekte.

Die Entwicklung des Gaspreises
auf dem internationalen Markt

Seite1 Entwicklung Gaspreis Verivox

Am 01.09.2022 erreichte der Gaspreis mit 40,4 ct/kWh seinen bisherigen Höchststand.

EXPLODIERTER GASPREIS MACHT FERNWÄRME TEUER

Die Explosion des Gaspreises hat direkte Auswirkungen auf den Fernwärmepreis, da bei den Stadtwerken in Dresden (DREWAG) Gas für die Erzeugung von Strom und Wärme eingesetzt wird. Mit einem zeitlichen Versatz von nur zwei Monaten werden die Preisänderungen mittels einer Preisgleitklausel direkt an die Fernwärme weitergegeben. Dies ist an dem weiteren Anstieg des Arbeitspreises für Fernwärme ersichtlich. Dieser erreicht im November mit 28,192 ct/kWh (vorerst) seinen Höchststand!

PROGNOSE

Entwicklung des durchschnittlichen Arbeitspreises pro Jahr für die Fernwärme und die Auswirkungen für Sie als Bewohner in unseren fernwärmeversorgten Wohnungen:

2021
2022
7,545 ct/kWh brutto*
18,658 ct/kWh brutto**
Ø 0,95 €/m2/Monat Heiz- und Warmwasserkosten
Ø 1,95 €/m2/Monat Heiz- und Warmwasserkosten

* Durchschnitt 2021
** Hochrechnung mit Durchschnitt 2022

Fernwärme Arbeitspreis (brutto) ab 10/2018

Quelle: Sachsenenergie/Drewag

Durch den ungebremsten Anstieg des Gaspreises im Jahr 2022 dürfte der Arbeitspreis der Fernwärme im Durchschnitt von 7,545 ct/kWh im Jahr 2021 auf durchschnittlich 18,658 ct/kWh in 2022 steigen. Unter Einbeziehung der Grund- und Messdienstkosten, welche nur leicht steigen, ergibt sich nach unseren Hochrechnungen eine Erhöhung der Heiz- und Warmwasserkosten auf ca. 205 Prozent (also auf mehr als das Doppelte!) gegenüber 2021.

Beispielrechnungen zur Entwicklung der warmen Betriebskosten in Gorbitz (Fernwärme):

Ø warme Betriebskosten in Gorbitz 2021
11,40 € pro m2 Wohnfläche/Jahr (Durchschnitt)

Ø kalkulierte Steigerung auf 205 % für 2022
23,37 € pro m2 Wohnfläche/Jahr (Durchschnitt)

2021
Kosten /
Monat
2022
Kosten /
Monat
Kosten-
steigerung
pro Jahr
2-Raum
49,5 m2
47,03 €
96,53 €
+ 594,00 €
3-Raum
64,3 m2
61,09 €
125,39 €
+ 771,60 €
4-Raum
77,3 m2
73,44 €
150,74 €
+ 927,60 €

Um hohen Nachzahlungen entgegen zu wirken, hat die Genossenschaft bereits im Mai eine Erhöhung der Vorauszahlungen um 60 Prozent bei den mit Fernwärme versorgten Objekten angeboten und mit der Betriebskostenabrechnung in 2022 für 2021 eine Anpassung auf Grundlage der Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasser um 90 Prozent vorgenommen.

GASPREIS DURCH LANGFRISTIGE VERTRÄGE

Die Genossenschaft hat mit verschiedenen Gaslieferanten langfristige Verträge, welche bis Ende 2022 bzw. Ende 2023 laufen, abgeschlossen. Sofern seitens des Gesetzgebers mittels Energiesicherungsgesetz keine Eingriffe wegen einer Gasmangellage erfolgen, sollten die Preise für Sie bis 2023 weitgehend stabil bleiben.

PROGNOSE

Für die Zeit nach der vertraglich gebundenen Gaslieferung wurden bereits im 1. und 2. Quartal 2022 neue langfristige Verträge (bis Mitte 2025) geschlossen. Trotz des zu diesem Zeitpunkt bereits sehr bewegten Gasmarktes ist es uns gelungen, sehr attraktive Arbeitspreise von max. 9,3 ct/kWh (brutto) zu vereinbaren.

Dennoch ist der zukünftige Preis höher als bisher, weshalb mit der Betriebskostenabrechnung in 2022 für 2021 eine Anpassung der Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser auf Grundlage der Verbrauchskosten um 30 Prozent vorgenommen wurde.

Die bereits beschlossene Mehrwertsteuersenkung auf Erdgaslieferungen bleibt bestehen. Damit sinkt dieser Mehrwertsteuersatz ab dem 01.10.2022 bis zum 01.04.2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent. Nach den jetzigen Gesetzesentwürfen soll die Steuersenkung sowohl beim Gas als auch bei der gaserzeugten Fern wärme zum Tragen kommen. Der Steuervorteil könnte sich wie folgt darstellen (Musterrechnung):

Szenario 1
Gas
Szenario 2
Fernwärme
Arbeitspreis in Cent/kWh
5,00
15
Wohnfläche in m2
64
64
Verbrauch spezif. in kWh/m2
104,00
104,00
Verbrauch absolut in kWh
6.656,00
6.656,00
Kosten netto
332,80
998,40
Ust 19%
63,23
189,70
Ust 7%
23,30
69,89
Ersparnis absolut in €
39,93
119,81
Ersparnis spezif. €/m2 je Monat
0,05
0,16

I.) EINSPARUNG

Bitte lesen Sie genau unsere Hinweise zum richtigen Heizen und Lüften. Befolgen Sie diese, werden Sie deutliche Einsparungen an Ihrem Heizenergieverbrauch beobachten.

II.) EINSPARUNG

Bei einer dauerhaften Absenkung der Raumtemperaturen um 1 Grad wird ein Einsparpotenzial von 6 % angenommen. Dieser Annahme liegt ein durchschnittlicher Energieverbrauch von 104 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr zu Grunde. Eine Beispielrechnung aus diesen Vorgaben mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch für verschiedene Wohnungsgrößen finden Sie hier:

Wohnfläche
durchschnittlicher Energieverbrauch pro Jahr
Verbrauchsrückgang bei Absenkung der Raumtemp. um 1°C
40 m2
4.160 kWh
250 kWh
60 m2
6.240 kWh
374 kWh
150 m2
15.600 kWh
936 kWh

Ihr eigenes Einsparpotenzial ermitteln Sie, wenn Sie den Verbrauchsrückgang mit dem für Sie zutreffenden durchschnittlichen Arbeitspreis für Gas (Szenario 1) bzw. Fernwärme (Szenario 2) multiplizieren.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser mit dem individuellen Verbrauch abzugleichen. Bitte bedenken Sie auch, dass die bisher angepassten Vorauszahlungen nur einige Monate in 2022 wirken. Zur Vermeidung hoher Nachzahlungen mit der nächsten Betriebs- kostenabrechnung können Sie eine individuelle Anpassung der Vorauszahlungen in unserem Bereich Betriebskosten vornehmen lassen.

VORLEISTUNGEN DER EWG DURCH DELTA ZWISCHEN ZAHLUNGEN AN ENERGIEVER SORGER UND IHREN VORAUSZAHLUNGEN

Insgesamt reichen die von Ihnen geleisteten Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser nicht, um die von der Genossenschaft zu leistenden Einkaufskosten für Gas und Fernwärme zu decken. Trotz bereits erhöhter Vorauszahlungen geht die Genossenschaft mit ca. 1,36 Mio. € in Vorleistung.

2022
Fernwärmekosten
– 6.746 T €
Gaskosten
– 1.000 T €
Messdienst
– 715 T €
– 8.461 T €
Ihre Vorauszahlungen
+ 7.100 T €
Differenz
– 1.361 T €

Die Zahlungsfähigkeit der Genossenschaft ist aber weiterhin jederzeit sichergestellt.

Die weitere Entwicklung des Gaspreises und damit auch der Fernwärme lässt sich kaum vorhersagen, da diese von vielen Faktoren beeinflusst wird:

Aktueller Gaspreis Grafik

Informationen zur Staatlichen Unterstützung wegen hoher Energiepreise

Weil die Gaspreisbremse erst im kommenden Jahr greift, wurde zur Entlastung der privaten Haushalte zunächst eine Soforthilfe beschlossen: Der Staat übernimmt die Abschlagszahlungen für leitungsgebundene Gas- und Fernwärmekunden für Dezember. Die EWG als Vertragspartner und damit Kunde der Energieversorger erhält diesen Abschlag – voraussichtlich erst im neuen Jahr – als Gutschrift zurück. Momentan liegen noch keine Informationen zur tatsächlichen Höhe vor.

Laut diesem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) sollen die Vermieter diesen Entlastungsbetrag mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Konkret bedeutet das, dass Ihnen der Entlastungsbetrag für Dezember/die Dezember-Soforthilfe in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 gutgeschrieben wird. Der Betrag hilft dabei, Nachzahlungen zu verringern oder zu vermeiden. Damit diese Entlastung eintritt, müssen Sie nichts unternehmen!
Die Genossenschaft wird dies selbstverständlich für alle Mieter ausweisen und gegenrechnen.

Berechnungen der Versorger zeigen, dass trotz der beschlossenen Entlastungen die Heizungs- und Warmwasserkosten deutlich höher ausfallen als im Vorjahr, insbesondere bei der Fernwärme. Der Brutto-Arbeitspreis der Fernwärme ist nach Information der SachsenEnergie im Jahr 2022 wie folgt gestiegen:

Januar
Dezember
2022
14,235 ct/kWh
28,564 ct/kWh
2021
6,409 ct/kWh
11,280 ct/kWh

Dies bedeutet, dass sich die Kosten für Heizung und Warmwasser im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben! Dabei ist in dem Dezemberpreis für 2022 schon der vergünstigte Steuersatz von 7 % berücksichtigt.

Dementgegen haben Ihre Erhöhungen der monatlichen Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser um maximal 90 % nicht das ganze Jahr gewirkt. Sie werden in der Regel nicht ausreichen, um die Preissteigerungen auszugleichen.

Das Gesetz räumt die Möglichkeit ein, dass sich Mieter, deren Vorauszahlungen in den letzten neun Monaten wegen gestiegener Gas- und Wärmekosten erhöht wurden, lediglich einmalig von der Pflicht zur Zahlung des Erhöhungsbetrages – also nur einem Bruchteil, nicht des gesamten Dezemberabschlages! – befreien lassen können. Der Gesamtumfang der staatlichen Unterstützung erhöht sich dadurch nicht. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, den vollen Entlastungsbetrag stehen zu lassen und aufzusparen, um die Nachzahlungen in 2023 zu verringern. Falls Sie den Teilbetrag dennoch zurückfordern möchten, teilen Sie uns das bitte bis spätestens 3. Januar 2023 schriftlich mit, damit wir den Betrag mit Ihrer Mietzahlung für Februar 2023 verrechnen können.

2. Onlineportal - Meine EWG

EED steht kurz für Energy Efficiency Directive. In Deutschland heißt sie auch Energieeffizienz-Richtlinie. Die EED muss in allen Ländern in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist dies im Dezember 2021 durch die Novellierung der Heizkostenverordnung erfolgt.

Bewohner sollen durch mehr Verbrauchstransparenz animiert werden, bewusster mit Ressourcen wie Heizenergie oder Wasser umzugehen. Regelmäßige Informationen helfen ihnen, den individuellen Verbrauch nachzuvollziehen und effizient zu senken. Denn die meisten Emissionen entstehen in Deutschland durch Heizkosten und Warmwasser.

Zum 1. Dezember 2021 ist die Verordnung zur Novelle der Heizkostenverordnung (HeizKV) in Kraft getreten. Mit der Änderungsverordnung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2018/2002/EU in deutsches Recht umgesetzt.

Als Vermieter sind wir fortan gesetzlich verpflichtet, unsere Mitglieder & Mieter mit einer monatlichen Mitteilung über Ihre Energieverbräuche im Vormonat zu informieren

Für alle, die einen aktiven Vertrag mit warmen Nebenkosten haben. Zudem besteht die Pflicht nur, wenn fernauslesbare Heizkosten- und Warmwasserzähler in der Wohnung installiert sind.

Ja, in allen Einheiten mit warmen Betriebskosten sind solche Zähler installiert.

Wohnungen mit Gasetagenheizung sind ausgenommen (Kaltwasserobjekte: Hölderlinstr. 16, Wilhelm-Raabe-Str. 15).

Eine Abbestellung der Verbrauchsinformationen ist gesetzlich nicht zulässig. Es besteht eine „Bringschuld“. Es ist Sache des Mieters, wie er mit den Informationen umgeht.

Sollten Sie die Möglichkeit der digitalen Verbrauchsinformationen nicht in Anspruch nehmen, schicken wir die Daten auf ausdrücklichen Wunsch auch per Bildschirmausdruck zu. Die Kosten hierfür tragen Sie. Diese werden über die Betriebskosten umgelegt (60-80 €/Jahr). Sie müssen den Erhalt der Verbrauchswerte schriftlich per Brief beantragen, damit wir für die Umlage einen Nachweis haben.

Aus Gründen des Datenschutzes können wir aktuell keinen E-Mail-Versand dieser Informationen anbieten.

Für die monatliche Bereitstellung der Verbrauchsdaten erheben die Messdienste von uns eine jährliche Gebühr zwischen 6 € und 11 € (je nach Messdienst) pro Nutzungseinheit. Diese Kosten dürfen laut Gesetz auf den jeweiligen Mieter umgelegt werden. Sie sind in der Betriebskostenabrechnung in den Kosten für Heizung und Warmwasser enthalten, jedoch nicht separat aufgeführt.

Bei postalischem Versand kommen Druck-, Porto- und höhere EDV-Kosten auf das Mitglied/den Mieter hinzu. Die Nutzung des Onlineportals ist hiergegenüber nicht mit Mehrkosten für das Mitglied/den Mieter durch die EWG verbunden.

Aufgrund dessen, dass zahlreiche Wohnungsunternehmen in Deutschland zur Umsetzung der novellierten Heizkostenverordnung ein Onlineportal einführen, sind die personellen Kapazitäten beim Softwareanbieter und bei den Wärmemessdiensten an der Grenze. Dadurch kommt es leider zu Verzögerungen bei der Einrichtung und bei der Zustellung der Verbrauchsdaten. Sobald der Wärmemessdienst, der in Ihrem Haus die Verbrauchsdaten erfasst, an unser System angeschlossen ist, erhalten Sie Ihren Registrierungscode.

Spätestens Mitte des Monats nachdem Sie Ihren Registrierungscode erhalten haben, stehen die Werte für den Vormonat im Portal zur Verfügung. Nach der Registrierung erhalten Sie automatisch eine E-Mail, an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse, wenn neue Verbrauchsdaten im Portal bereitstehen.

Die Werte werden nur für vollständige Monate angezeigt. War der Vertragsbeginn innerhalb des Monats, werden erste Werte erst für den Folgemonat ausgegeben. Dies liegt daran, dass Werte nur einmal monatlich fernabgelesen werden. Unvollständige Monate sind zudem weniger bis gar nicht aussagekräftig.

Alle Zähler, die in den Wohnungen und Gewerbeeinheiten der EWG verbaut sind, sind fernauslesbar. Die Werte werden monatlich automatisch vom zuständigen Messdienstleister ausgelesen. Somit ist die Anwesenheit der Mitglieder und Mieter zur Zählerablesung nicht erforderlich.

Um die Höhe ihres Verbrauchs besser einordnen zu können, erhalten Sie als Vergleichswert die Angaben zu einem Durchschnittsnutzer. Diese Angaben beruhen auf Daten der Messdienstleister in anderen Liegenschaften, sind für uns jedoch nur bedingt nachvollziehbar.

Die Messdienste entwickeln aus den Beständen der Genossenschaft Nutzerkategorien, wobei nur Nutzer der gleichen Kategorie miteinander verglichen werden. Der Durchschnitt aller Nutzer einer Nutzerkategorie ist der Durchschnittsnutzer. Die Genauigkeit des Durchschnittsnutzers steigt mit der wachsenden Menge an Verbrauchsdaten.

Für den vom Gesetzgeber festgelegten Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie, bedarf es einer datenschutz-konformen Lösung. Dieses Thema wird im Moment bei allen Messdiensten bearbeitet. Ein genaues und einheitliches Verfahren, welches die Anforderungen der Heizkostenverordnung sowie die Datenschutz-Anforderungen gem. DSGVO erfüllt, wird derzeit erarbeitet und dem Mieter so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.

Dieses Problem wird aktuell mit den Wärmemessdiensten noch geklärt. Die Wärmemessdienstleister sind zur Datenlieferung verpflichtet und werden dafür bezahlt. Wenn nur Schätzwerte geliefert werden, ist der Messdienst verpflichtet, uns die Gründe zu nennen. Offensichtlich werden die Werte nicht richtig oder gar nicht fernausgelesen.

Die Erhebung der Daten aus den fernablesbaren Messgeräten dürfen nur zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung und zur Erfüllung der unterjährigen Informationspflicht genutzt werden.

Dies ist durch die Heizkostenverordnung vorgegeben. Dargestellt wird hierbei, wieviel Wärmemenge in kWh benötigt wird, um die verbrauchte Menge an Wasser zu erhitzen.

Es gibt keine Formel, die sich für alle Nutzer anwenden lässt. Die Daten werden durch die Messdienste umgerechnet und uns nur so zur Verfügung gestellt. Die Messdienste nutzen zur Berechnung Erfahrungswerte, aber auch z.B. unterschiedliche Heizwerte der Brennstoffe (Öl, Erdgas, Kohle usw.) und unterschiedliche Werte für die mittlere Wassertemperatur.

Die tatsächlichen Verbrauchswerte für Warmwasser in m3 sind erst in der Betriebskostenabrechnung zu finden.

3. Umstellung des Kabelanschlusses zum 01.01.2023

Alle Mitglieder & Mieter, die bislang Ihre TV-Versorgung über die Betriebskosten bezahlt haben, sind betroffen.
Wann es bei Ihnen soweit ist, erfahren Sie rechtzeitig. Sie werden schriftlich per Post von uns und von Ihrem Kabelbetreiber informiert.

Ihren zuständigen Kabelbetreieber finden Sie im Hausaushang.

Zusätzlich haben wir Ihnen unter KONTAKT -> TV KABELNETZTBETREIBER eine Übersicht bereitgestellt. Oder klicken Sie hier.

Wenn Sie von der EWG oder von PŸUR bereits eine Information zur Umstellung erhalten haben, können Sie sicher davon ausgehen, dass Sie Fernsehen über das Kabelnetz von PŸUR empfangen. Sollten Sie unsicher sein, führen Sie einfach auf pyur.com/kabel eine Verfügbarkeitsabfrage durch oder rufen Sie PŸUR unter 0800 220 1111 an.

Zusätzlich finden Sie den zuständigen Kabelbetreieber im Hausaushang oder HIER.

Für Fragen rund um Ihren Kabelfernsehanschluss stehen Ihnen PŸUR und Antennen EINERT direkt zur Verfügung. Der Weg über die EWG entfällt. Sie können ab sofort Ihre Fernseh-Vielfalt nach Ihren Wünschen gestalten.
Sie können aber auch Ihren eigenen Anbieter frei wählen, z.B. Hier

Die Abrechnung Ihrer TV-Versorgung über die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung endet zum 01.01.2023.
Wir empfehlen Ihnen, zeitnah einen eigenen Vertrag abzuschließen, damit Sie Ihre gewohnten TV-Sender ohne Unterbrechung genießen können.

Auch wenn Sie frühzeitig einen Vertrag abschließen, haben Sie keine doppelten Kosten zu befürchten, wenn Sie bei Ihrem aktuellen Kabelbetreiber bleiben. Ihr neuer Vertrag beginnt erst, wenn Sie Ihre TV-Versorgung nicht mehr über die Betriebskosten zahlen.

Im Fall, dass Sie einen anderen Anbieter wählen, entstehen Ihnen selbstverständlich Kosten aus Ihrem neuen Vertrag.

Um weiterhin wie gewohnt über das Kabelnetz von PŸUR oder Antennen EINERT empfangen zu können, ist der Abschluss eines eigenen Basis-Kabelfernsehvertrages notwendig.

Weiter unten auf der Seite finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner zur Beratung und Bestellannahme.

Nein. Am Umstellungstag müssen Sie nicht Zuhause sein.

Nein. Ein Sendersuchlauf oder andere Einstellungen sind nicht notwendig.

Ja. Ihre jetzige Hardware funktioniert weiterhin.

Nein. Da die TV-Versorgung vertraglich zwischen der EWG und dem jeweiligen Kabelbetreiber abgeschlossen ist, müssen Sie nicht kündigen.

Antennen EINERT und PŸUR versorgen Sie weiterhin über das Kabelnetz, sofern Sie einen eigenen Vertrag abschließen.

Ja. Die Umstellung betrifft auch Sie. Um Ihr gebuchtes HD-Paket weiterhin vollumfänglich nutzen zu können, ist ein Basis-Kabelfernsehvertrag Voraussetzung. Das gilt auch, wenn das HD-Paket durch die EWG bereitstellt wird. Ohne  Vertrag wird die Fernsehversorgung über das Kabelnetz eingestellt und Sie können die gebuchten HD-Pakete nicht mehr empfangen, werden jedoch weiterhin berechnet. Wir beraten Sie gern individuell zu Ihrer Vertragssituation.

Wenn Sie ausschließlich ein Internetprodukt von PŸUR nutzen, ändert sich nichts für Sie. Ausschließlich die Kabelfernsehversorgung ist von der Umstellung betroffen. Sofern Sie vor September 2021 ein Kombi-Paket mit integriertem HD-Paket gebucht haben, ist ein Basis-Kabelfernsehvertrag Voraussetzung. Ohne Vertrag wird die Fernsehversorgung über das Kabelnetz eingestellt und Sie können die gebuchten HD-Sender nicht mehr empfangen, werden jedoch weiterhin berechnet.

Ohne eigenen Vertrag wird der Fernsehempfang über das Kabelnetz nach der Umstellung eingestellt. Für den kostenpflichtigen Empfang ist dann ein Vertrag zwischen Ihnen und PŸUR, Antennen EINERT oder einem anderen Anbieter die Nutzungsvoraussetzung.

Die direkten Kontaktmöglichkeiten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

ODER:

PŸUR Kundenbüro Hainbuchenstraße
Hainbuchenstraße 10
01169 Dresden

Öffnungszeiten:
Mo, Do 9.00 – 11.00 Uhr
Di, Mi 9.00 – 11.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr

PŸUR Kundenbüro Raimundstraße
Raimundstraße 1
01157 Dresden

Öffnungszeiten:
Di 9.00 – 12.00 Uhr
Do 14.00 – 18.00 Uhr

Antennen Einert Fachgeschäft
Bautzner Landstraße 260
01328 Dresden

Mo – Fr  10.00 – 19.00 Uhr
Sa 09.30 – 13.30 Uhr

Nein. Aber wenn Sie Ihren Vertrag direkt mit PŸUR oder Antennen EINERT abschließen, können Sie Ihre gewohnten TV-Sender ohne Unterbrechung genießen und weitere Produkte einfach dazu buchen.

Die Mietnebenkosten reduzieren sich durch das Beenden der bisherigen Abrechnung.

Die EWG hat einen individuellen Sonderpreis für Ihren neuen Basis-Kabelfernsehvertrag mit PŸUR und Antennen EINERT vereinbart.

Diesen erfahren Sie im persönlichen Anschreiben. Ob Sie von diesem Angebot gebrauch machen, liegt ganz bei Ihnen.

Wir empfehlen Ihnen, schon jetzt Ihren eigenen Basis-Kabelfernsehvertrag zu buchen. Auch wenn Sie frühzeitig einen Vertrag abschließen, haben Sie keine doppelten Kosten zu befürchten. Kosten für Ihren neuen Vertrag fallen erst an, wenn Sie Ihre Fernsehversorgung nicht mehr über die Betriebskosten zahlen. Im Alltag können Dinge schnell in Vergessenheit geraten und ohne neuen Vertrag wird Ihre TV-Versorgung nach der Umstellung eingestellt.

Ja. Die Umstellung betrifft explizit nur den TV-Anschluss.

4. Glasfaserausbau

Nein, die EWG hat entschieden, keine Modernisierungskosten für den Glasfaseranschluss umzulegen.

Innerhalb der nächsten 12 Monate, je nach Schachterlaubnis und Baufortschritt. Das ist keine sehr zufriedenstellende Antwort, aber es müssen über 600 Hauseingänge angebunden werden. Die konkrete Bauzeit für Ihr Gebäude teilt Ihnen PŸUR ca. 14 Tage vorher per Aushang mit.

Nein, Sie können weiterhin Kunde der Telekom bleiben. Der Anschluss bleibt bestehen.

Sie müssen nicht, das ist Ihre Entscheidung. Sie können den alten Telekom-Vertrag behalten oder Sie nutzen die PŸUR-Sonderangebote für unsere Mitglieder.

Derzeit müssen Sie nichts unternehmen, vor allem lassen Sie sich bitte keinen Vertrag mit Internet einreden. Es gibt bei PŸUR ab 2023 ein Senioren-Sparangebot, welches nur Telefon und Fernsehen enthält. Sie können aber auch Ihren Vertrag für das Telefon behalten und nur einen neuen Vertrag über Kabelfernsehen abschließen.

Dafür haben Sie noch über ein Jahr Zeit, konkret bis 31.12.2022. Die Abrechnung der Kabelgebühren über die Betriebskosten endet parallel am 31.12.2022.

Die Sonderangebote für EWG-Mitglieder gelten erst ab 2023 – Sie bekommen rechtzeitig Post von PŸUR. Wenn Sie schon jetzt Ihren Vertrag anpassen möchten, können Sie sich im Internet, telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung im Shop von PŸUR informieren. Auf Wunsch kommt auch Ihr Medienberater zu Ihnen.

An der bundesweiten Ausschreibung beteiligten sich 5 Unternehmen. Das innovativste Konzept, das beste Preis-Leistungsverhältnis und vor allem die günstigsten TV-Nutzungsgebühren für unsere Mitglieder hat uns schlussendlich Tele Columbus, die Tochtergesellschaft der PŸUR  geboten.

Aus zwei Gründen: Erstens läuft der aktuelle Vertrag mit Tele Columbus zum 31.12.2022 aus. Zweitens gibt es neue gesetzliche Regelungen. Eine Abrechnung der Kabelgebühren über die Betriebskosten ist nur noch bis Juni 2024 erlaubt. Jeder Bürger soll frei entscheiden, bei welchem Anbieter er Fernsehen bucht und soll eigene Verträge abschließen. Tele Columbus und EWG haben deshalb das Einzelinkasso schon ab 01.01.2023 vereinbart.

Ja, selbstverständlich. Mit dem Glasfasernetz können alle noch besser von verschiedenen Anbietern versorgt werden.

Das kommt darauf an. In den jüngst modernisierten Häusern wurden schon Kabel oder Leerrohre vorgerüstet, dort wird es also zügig gehen. Ziel ist, dass fast alle EWG- Wohnungen innerhalb von 5 bis längstens 10 Jahren an das Glasfasernetz angeschlossen sind – eine echte Herausforderung.

Ca. 200 Hausanschlüsse werden durch Vodafone mit dem Kabelsignal versorgt. Hierzu laufen die Vertragsverhandlungen noch.

Obwohl ich als Rentner gar kein Internet will, hat mir ein Anbieter einen Tarif von 50,00 €/Monat für Fernsehen, Telefon und Internet empfohlen. Was kann ich tun?

Nein, die EWG beauftragt grundsätzlich keine Vertreter. Bitte lassen Sie größte Vorsicht walten. Es könnte sich auch um gefährliche Trickbetrüger handeln. Lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung, mit dem Sie nicht vorher einen Termin vereinbart haben!

TIPP 1: Seriöse Unternehmen kündigen Ihre Mitarbeiter rechtzeitig vorher schriftlich an, sodass Sie sich im Vorfeld erkundigen oder den Termin absagen können.

TIPP 2: Seriöse Unternehmen beraten Sie nach Ihren Bedürfnissen, reden Ihnen keine Leistungen ein, die Sie nicht benötigen, geben Ihnen mehrere Tage Bedenkzeit und verlangen keine eilige Unterschrift.

TIPP 3: Ein Preisvergleich lohnt immer und gibt Sicherheit, eine Entscheidung zu treffen.