Kein TV ab Januar?! Handeln Sie jetzt!

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Die Änderungen scheinen kein Ende zu nehmen und nun betrifft es auch Ihren Kabelanschluss. Der Gesetzgeber hat im Dezember 2021 das geänderte Telekommunikationsgesetz verabschiedet, das Auswirkungen auf Ihren Fernsehempfang hat.

Bisher erhalten Sie automatisch einen Kabelfernsehanschluss, der über die Nebenkosten abgerechnet wird. Dies wird durch die Genossenschaft über einen Sammelvertrag, für die meisten Wohnungen mit der Firma PŸUR, geregelt. Ab 2024 dürfen wir Ihren Kabelanschluss nicht mehr als Sammelinkasso über die Nebenkosten abrechnen. Da der Vertrag mit PŸUR sowieso hätte erneuert werden müssen, beenden wir diesen bereits ab 01.01.23. Damit stellt PŸUR Ihren TV-Empfang ein, Sie müssen selbst einen Einzelvertrag schließen.

Was genau bedeutet das nun, und was genau müssen Sie jetzt tun? Wir haben die häufigsten Fragen und die wichtigsten Antworten für Sie zusammengefasst.

Was passiert, wenn Sie nichts machen?

Dann können Sie ab Januar 2023 nicht mehr fernsehen. Es wird für Sie kein Vertrag automatisch erstellt. Sie müssen selbst aktiv werden!

Sie können Ihren neuen Anbieter frei wählen und es kommt auf das Paket an, das Sie buchen. Für unsere Mieter haben wir mit PŸUR günstige Sonderkonditionen verhandelt, diese sind über 50% geringer als Ihr aktueller Kabelanschluss in Ihren Nebenkosten. Ob Sie aber PŸUR wählen, ist ganz Ihre Entscheidung.

Internet- und Telefonprodukte sind von dieser Umstellung nicht betroffen. Allerdings können HDTV (über Kabel) oder PayTV nicht in vollem Umfang ohne den Basis-Kabelanschluss genutzt werden. Internet- & TV-Anbieter können unterschiedlich sein.

Achten Sie bitte auf die Post von PŸUR und lesen Sie diese. Zudem können Sie mit Ihrem PŸUR-Berater vor Ort Kontakt aufnehmen.

Ja, es betrifft alle Mieter der EWG, bei denen der Kabelanschluss in den Betriebskosten enthalten ist. Sie erhalten in Kürze persönlich weitere Informationen.

Ilja Malinow

17. August 2022
Ein Beitrag der Kategorie: Wohnen + Leben

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