Neues Beschlussformat

BRIEFABSTIMMUNG STATT VERSAMMLUNG

Da der gesundheitliche Schutz unserer Vertreter absoluten Vorrang hat, hatten wir uns kurzfristig gegen eine Durchführung der Ordentlichen Vertreterversammlung als Präsenzveranstaltung entschieden. Wir nutzten stattdessen die gesetzliche Möglichkeit nach Art. 2 § 3 Abs. 1 des Pandemiegesetzes und führten unsere

Ordentliche Vertreterversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren mit dem Stichtag 23.11.2020 durch.

Das Pandemiegesetz eröffnet Genossenschaften die Möglichkeit, unabhängig von anderslautenden Satzungsregelungen, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren, das heißt ohne Durchführung einer Versammlung, zu fassen.Die Beschlussgegenstände wurden durch Aufsichtsrat und Vorstand nach § 28 (m) unserer Satzung beschlossen und umfassten:

  • Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019
  • Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019
  • Wiederwahl von Herrn Manfred Wiemer in den Aufsichtsrat
  • Wahl von Herrn Martin Seidel in den Aufsichtsrat


Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 und die Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2019 erfolgten bereits im Juni durch den Aufsichtsrat. Darüber hatten wir Sie informiert.

Den Vertretern wurden der Bericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und alle weiteren erforderlichen Unterlagen zugestellt. Die Abstimmung erfolgte geheim. Auch Fragen von Vertretern zu den Berichten und Beschlussfassungen wurden ermöglicht und beantwortet.

Am Dienstag, dem 24.11.2020 erfolgten im Beisein der Stimmenzähler die Öffnung der gesammelten Stimmzettelumschläge und die Auszählung der Stimmen. Für die einzelnen Beschlussfassungen ist nach unserer Satzung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (einfache Mehrheit) ausreichend. Vorstand und Aufsichtsrat wurden einstimmig entlastet.

Für Herrn Manfred Wiemer und für Herrn Winfried Ripp endete mit der Ordentlichen Vertreterversammlung 2020 die Amtszeit im Aufsichtsrat. Herr Wiemer stellte sich der Wiederwahl und wurde gewählt. Herr Ripp konnte nach § 24 unserer Satzung altersbedingt nicht wieder kandidieren und schied mit Stichtag 23.11.2020 aus dem Aufsichtsrat aus. Als Nachfolger stellte sich Herr Martin Seidel der Wahl, auch er wurde gewählt. Herzlichen Glückwunsch für beide!

Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Herrn Ripp und dankten ihm für seine 21-jährige Tätigkeit als AR-Mitglied, für die stets gute Zusammenarbeit und für sein ganz persönliches Engagement für Gorbitz: als Geschäftsführer der Körber-Stiftung Dresden beim Bau des Kinder- und Jugendhauses Gorbitz in den 90er Jahren, als Mitglied und Gründer des Bürgerfo-rums Gorbitz bis 1998, als Gründungsmitglied und Vorstand des Nachbarschaftshilfevereins und nicht zuletzt als Fördermittelgeber für Vereine und Projekte in Gorbitz in seiner Funktion als Geschäftsführender Vorstand der Bürgerstiftung Dresden.

verabschiedet: Winfried Ripp

neu gewählt: Martin Seidel

Antje Neelmeijer

21. November 2020
Ein Beitrag der Kategorie: Aus der Genossenschaft

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