Mittelfristige Bauplanung 2024-2027
WEITERE PLANUNG MIT KOMPROMISSEN
Die jährliche Überprüfung, Aktualisierung und Fortschreibung der mittel- und langfristigen Bauplanung der EWG richtet sich heute leider nicht mehr nur nach den Prämissen der Genossenschaft: den Prioritäten für die Bestandsverbesserung und die energetische Modernisierung sowie unseren wirtschaftlichen und finanziellen Möglichkeiten. Die gesellschaftlichen Forderungen und Vorgaben nach energieeinsparenden und CO2-minimierenden Investitionen machen die Überlegungen noch komplexer. Soll gleichzeitig noch bezahlbarer Wohnraum entstehen und die wirtschaftliche Stabilität der Genossenschaft erhalten bleiben, führt das zu einem kaum lösbaren Dilemma.
Mit den schwierigen Rahmenbedingungen, wie gestiegenen Baukosten, erheblichen Finanzierungskosten und begrenzten Mieten einerseits, dafür keinen „normalen“ Fördermitteln für energetische Modernisierungen andererseits, ist das geplante Bauprogramm nicht umsetzbar. Damit ist auch die Strategie unserer Genossenschaft zur Entwicklung und Stabilisierung unseres Stadtteils Gorbitz und zur Verbesserung des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes gefährdet. Es ist ja gerade unser Ziel, durch sehr gute Wohnungsangebote nach den Modernisierungen und Umbauten mit noch bezahlbaren Mieten neue Mitglieder für unsere Genossenschaft und für Gorbitz zu gewinnen.
Um an dieser Stelle weiterzukommen und die Bestandsverbesserung in Gorbitz durch Komplettumbau weiter voranzutreiben, setzen wir für zwei Vorhaben auf ein neues, finanziell sehr lohnendes Förderprogramm, bei dem wir jedoch in den sprichwörtlich „sauren Apfel beißen“ müssen, da es an eine entscheidende Auflage gebunden ist: den Wohnberechtigungsschein.
Aber – um gleich allen Befürchtungen und Gerüchten vorzugreifen: Wir als Genossenschaft behalten die Vermietungshoheit, es gibt keine Belegungsrechte der Stadt Dresden! Unseren wichtigsten Vermietungsgrundsatz bei der Auswahl unserer neuen Mitglieder behalten wir bei: Wir erwarten in der Regel ein eigenständiges Einkommen.
Aber – um gleich allen Befürchtungen und Gerüchten vorzugreifen: Wir als Genossenschaft behalten die Vermietungshoheit, es gibt keine Belegungsrechte der Stadt Dresden! Unseren wichtigsten Vermietungsgrundsatz bei der Auswahl unserer neuen Mitglieder behalten wir bei: Wir erwarten in der Regel ein eigenständiges Einkommen.
Wer kann dann in den neu entstehenden Wohnungen wohnen? Alle Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen und damit auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Dazu zählen insbesondere Familien mit Kindern, alleinerziehende Mütter und Väter, Geringverdiener mit Aufstockung, ältere Menschen mit kleiner Rente und Personen mit Behinderung. Alle Haushalte, die ein niedriges Einkommen haben, sollen sich für eine
geförderte Wohnung bewerben können. Dafür benötigen sie den Wohnberechtigungsschein.
Das erste Projekt, in dem die Vermietung mit Wohnberechtigungsschein (WBS) startet, ist das Gebäude Birkenstraße 1–7. Hier werden nach dem Umbau kleine Familienwohnungen und barrierefreie Seniorenwohnungen entstehen. Wir informieren Sie rechtzeitig vorm Vermietungsstart, WER und WIE man einen WBS erhält.
Unter dem Blickwinkel der neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Erreichung der offiziellen Klimaziele rückt unser Altbaubestand wieder in den Fokus, denn die Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz in der Genossenschaft gehören zum gasversorgten Altbaubestand. Bis zum nächsten Jahr erfolgt eine Analyse unter energetischen Gesichtspunkten, darauf aufbauend eine Sanierungsplanung. Ab 2027 werden dann wieder Altbauprojekte in unserer mittelfristigen Planung enthalten sein.
Der Schwerpunkt unserer Bautätigkeit wird auch in den nächsten Jahren auf der energetischen Modernisierung der Gorbitzer Bestände liegen. Dabei unterscheiden wir in 3 Kategorien:
– Strangsanierung, das bedeutet die energetische Modernisierung der Heizungen und die Erneuerung der Haustechnik in bereits modernisierten Gebäuden. Dieser Teil der Arbeiten gehörte bei Modernisierungen der Jahre 2004 bis 2010 nicht zu den Leistungen.
– Modernisierung in bewohnten Gebäuden, das umfasst die energetische Modernisierung der Gebäudehülle und auch die Strangsanierung.
– Komplettmodernisierungen mit Veränderung des Wohnungs-Mix, Grundrissänderungen, Aufzugseinbau und barrierearmer Umgestaltung. Hier ist
der vorherige Leerzug des Gebäudes erforderlich.
2024/2025
GINSTERSIEDLUNG
Ginsterstr. 48-44
Harry-Dember-Str. 11-13
energetische Modernisierung, Strangsanierung,
Balkonneubau und -anbau
Harry-Dember-Str. 1-13
Ginsterstr. 38-44, Planungsbild
Birkenstr. 10-12
2025
SONNENECK
Braunsdorfer Straße 77 -85
energetische Modernisierung, Strangsanierung, Balkonanbau
AM WEIDIGTBACH
Birkenstraße 10-12
Strangsanierung
Harry-Dember-Str. 1-9
2025/2026
SONNENECK
Asternweg 2 – 8
Komplettmodernisierung,
Umbau zu barrierefreien Wohnungen,
Grundrissänderungen
GINSTERSIEDLUNG
Harry-Dember-Straße 1–9
Komplettmodernisierung,
Umbau zu barrierefreien Wohnungen,
Grundrissänderungen
Karree Briesnitz
Birkenstr. 1-19
2025/2026/2027
AM WEIDIGTBACH
Birkenstraße 1-19
Komplettmodernisierung,
Umbau zu barrierefreien Wohnungen,
Grundrissänderungen
2026
AM WEIDIGTBACH
Omsewitzer Ring 68-78
Strangsanierung
2027
SONNENECK
Braunsdorfer Straße 87-93
energetische Modernisierung,
Strangsanierung,
Umbau 1-RW zu 2-RW
mit Balkonanbau
Antje Neelmeijer