Mietenkonzeption
Spagat zwischen sozialer Verantwortung und Wirtschaftlichkeit
„Die Mieten steigen weiter!“ verkündet die Presse regelmäßig als schlechte Nachricht. Die Wohnkosten reihen sich damit ein neben steigende Lebensmittelpreise, steigende Energiekosten, steigende Kita-Gebühren – und manch einer weiß nicht mehr, wo noch Einsparungen möglich sind. Wer einen Blick in den Geschäftsbericht der EWG wirft, stellt fest: Auch bei der Genossenschaft ist die Nettokaltmiete kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2019 lag die Durchschnittsmiete noch bei 5,84 €/m², zum Stichtag 31.12.2023 betrug sie 6,41 €/m2, hat sich also innerhalb von vier Jahren um 0,57 €/m² erhöht. Das entspricht einem jährlichen Anstieg von 2,4 %.
Dieser Anstieg hat mehrere Ursachen. In 2023 zum Beispiel waren rund zwei Drittel der Mietmehrerlöse (67 %) auf Modernisierungen zurückzuführen: Nach größeren Baumaßnahmen wie aktuell an der Braunsdorfer Straße zahlen die Mieter eine Modernisierungsumlage, die sich an der Höhe der Baukosten orientiert. Dabei hat die EWG bisher bei allen Baumaßnahmen die Umlage
freiwillig auf einen niedrigeren Betrag gekappt, so dass die finanzielle Belastung für die Mitglieder deutlich geringer ausfällt als gesetzlich möglich.
13 % der Mietmehrerlöse 2023 erklären sich aus Neuvermietung. Auch hier geht der höheren Miete in vielen Fällen eine erhebliche Investition der Genossenschaft voraus. Vor allem wenn das vorherige Mietverhältnis jahrzehntelang bestand, sind erhebliche Summen nötig, um die Wohnung auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen und fit für die Wiedervermietung zu machen. Diese Kosten haben sich seit 2020, also in nur vier Jahren, um 14 % erhöht. Auf Mieterhöhungen nach Mietspiegel gehen 2023 knapp 20 % der Mietmehrerlöse zurück, als Nachwirkung der 2021/22 durchgeführten Erhöhungen. Nicht immer wurden dabei die Mieten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht, die Genossenschaft hat große Erhöhungsbeträge
zusätzlich gekappt, um die Mehrbelastung für die Mitglieder im Rahmen zu halten.
Festzuhalten ist: Mieterhöhungen sind – zumindest im Falle von Genossenschaften – kein willkürlicher Akt des Vermieters, um sich auf Kosten des Mieters zu bereichern. Vielmehr sind Mieterhöhungen in regelmäßigen Abständen erforderlich, um weiter in die Instandhaltung und Weiterentwicklung des Wohnungsbestands investieren zu können. Alle Mieteinnahmen kommen dem Wohnungsbestand, den Wohngebieten und dem Service für die Mitglieder zugute. Angesichts der vor uns liegenden Aufgaben wie weitere energetische Modernisierungen und zweite Sanierungswelle im Altbau prüfen wir derzeit, ob noch in diesem Jahr erneut Mieterhöhungen erforderlich sind. Trotzdem lohnt es sich, Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft
zu sein. Verglichen mit der Nettokaltmiete in Dresden, die aktuell durchschnittlich 7,62 €/m² beträgt, ist die EWG-Durchschnittsmiete von 6,41 €/m² ein niedriger Wert. Auch der jährliche Anstieg von 2,4 % wirkt gemessen an der Inflation eher dämpfend, denn die Jahresteuerung der Verbraucherpreise erreichte im gleichen Zeitraum Höchststände von über 9 %.
Mietenkonzeption der EWG
Die EWG berücksichtigt bei ihrer Mietpreisgestaltung
alle gesetzlichen Vorgaben. Sofern wirtschaftlich
möglich, nimmt sie folgende zusätzliche
und freiwillige Begrenzungen der Miethöhe vor:
- Neuvertragsmieten häufig deutlich unterhalb
der laut Mietpreisbremse zulässigen Miethöhe - Absenkung der Modernisierungsumlage unter
den gesetzlich vorgeschriebenen Wert - Mieterhöhung nach Mietspiegel grundsätzlich
frühestens nach Ablauf von 3 Jahren
(gesetzliche Frist: 15 Monate),
Kappung sehr großer Erhöhungsbeträge
Ist die Miete bei individuellen Problemlagen nicht mehr bezahlbar, ist die Genossenschaft Ansprechpartner und sucht gemeinsam mit dem Mitglied nach Lösungen für den Einzelfall.

Konstanze Mally

