Einbau Rauchwarnmelder

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Rechte und Pflichten für Mieter und die EWG

Auch unsere Sächsische Landesregierung ist immer wieder gut für eine Überraschung: so wurde die gesetzliche Frist für die Nachrüstung von Rauchwarnmeldern (RWM) in Sachsen kurzerhand von Dezember 2024 auf Dezember 2023 vorverlegt.

Einerseits eine sportliche Herausforderung bei den aktuellen Liefer- und Kapazitätsengpässen im Baugewerbe, andererseits aber wurde damit eine Sicherheitslücke beim Brandschutz geschlossen, die im Ernstfall Leben retten kann.

WAS BEDEUTET DAS FÜR DIE EWG:

Als Vermieter sind wir für den fristgerechten Einbau und die laufende Funktionskontrolle verantwortlich. Deshalb bauen wir einheitlich funküberprüfbare Rauchwarnmelder ein, denn insgesamt müssen nun jedes Jahr fast 22.000 RWM automatisiert per Ferninspektion geprüft werden. Die Ankündigung der Montagetermine senden wir Ihnen 2–3 Wochen vorher zu.

Wohnungsbestand
ca. 8.650 Wohnungen
bereits mit RWM ausgestattet
ca. 2.650 Wohnungen
nötige Nachrüstungen
ca. 6.000 Wohnungen

WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE:

  • Es handelt sich um eine gesetzliche Pflicht und zugleich eine Modernisierung, deshalb muss die Nachrüstung geduldet werden.
  • Die Kosten der Wartung und Kontrolle werden in der Betriebskostenabrechnung umgelegt.
  • Es können keine mietereigenen Geräte verwendet werden, da die turnusmäßige Funktionskontrolle wie bei den Heizkostenverteilern über eine einheitliche (von uns voreingestellte) Funkfrequenz erfolgt.
  • Es werden alle Wohn- und Schlafräume sowie der Flur ausgestattet.
  • Treppenhaus und Keller erhalten keine RWM, dort gibt es keine Aufenthaltsräume, wo Sie im Schlaf von einem Brand überrascht werden könnten.

Wir bitten Sie sehr um Verständnis, dass unsere Monteure wegen der kurzen gesetzlichen Frist und noch 6.000 auszurüstenden Wohnungen keine individuellen Termine anbieten können. Bitte binden Sie daher Nachbarn, Freunde oder Angehörige ein, um den Zugang zur Wohnung am Tag der Montage zu ermöglichen. Sie sollten auch wissen, dass wir sehr konsequent reagieren (müssen), wenn RWM widerrechtlich demontiert oder der Einbau verweigert werden.

Als Genossenschaft ist es uns ein wichtiges Anliegen, unseren Mitgliedern ein sehr hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisteten. Im Ernstfall geht es um das Leben und die Gesundheit der Mieterinnen und Mieter in der Wohnung, im ganzen Haus oder schlimmstenfalls im gesamten Wohnblock.

KEINE SORGE:

Unsere RWM mit Funksignal haben keine Kamera und kein Mikrofon sondern nur eine winzige Batterie und sind nicht in der Lage, ein dauerhaftes Funksignal zu senden. Der RWM prüft seine Funktion alle 1–2 Wochen selbst und sendet nur im Störfall für den Bruchteil einer Sekunde ein Funksignal. Das ist lebenswichtig, um die Sicherheit zu jeder Zeit zu gewährleisten. Nur einmal im Jahr wird ohne Betreten der Wohnung eine Funk-Ferninspektion (Wartung) der RWM-Funktion durchgeführt. Die Batterie hält wegen des geringen Energiebedarfes mindestens 10 Jahre und in der Regel wird der RWM erst in 10 Jahren wieder gewechselt.

EIN TIPP FÜR UNSERE GEHÖRLOSEN MITGLIEDER ODER BEI VERMINDERTEM HÖRVERMÖGEN:

Die Krankenkassen erstatten auf Rezept und Antrag die Kosten für optisch/haptische Zusatzgeräte. Ihr Hörgeräteakustiker berät Sie gern, welche Hilfsmittel mit unseren Funk-Rauchwarnmeldern kompatibel sind.

Yvonne Grun

30. April 2023
Ein Beitrag der Kategorie: Aus der Genossenschaft

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