Du bist gefragt

SELBSTVERANTWORTUNG

Wer „vertritt“ die Junge Generation?! Wie wäre es mit der Jugend selbst?!

An was denkt Ihr, wenn Ihr das Wort „Vertreter“ hört? Höchstwahrscheinlich an eine Person im Anzug, geschmierten Lackschuhen, Aktenkoffer und gut gemachter Frisur, welche Euch eine Versicherung oder ähnliches verkaufen möchte. Nicht jedermanns Sache. Aber was bedeutet es eigentlich, Vertreter in einer Wohnungsgenossenschaft zu sein? An der Stelle möchte ich Dich fragen, wieso Du in eine Genossenschaftswohnung gezogen bist? Sicherlich, weil Du auf der Suche nach gut bezahlbarem Wohnraum warst, vielleicht aber auch, weil Du über das Wort „Genossenschaftsgedanke“ gestolpert bist? Wohl eher nicht, diese Vokabel ist im Laufe der Zeit ziemlich stark in den Hintergrund geraten, was schade ist.

Denn dieser Begriff umfasst die Hauptprinzipien, die eine Genossenschaft so besonders machen:

  • Selbsthilfe
  • Selbstverantwortung
  • Selbstverwaltung
  • Mitgliederförderung


Einfach gesagt: Mehrere Personen mit gleichen Zielen schließen sich zu einer Gruppe zusammen, weil sie das Ziel als einzelnes Individuum nicht erreichen könnten.

Als „Hauptmieter“ einer Wohnung bist Du Mitglied und damit automatisch ein Teil der Genossenschaft. Du bist faktisch ein Eigentümer von vielen. Damit die genossenschaftlichen Grundideen auch gelebt werden können, die Mitglieder gehört werden und „eine Stimme haben“, gibt es die Mitgliederversammlung oder – in großen Genossenschaften wie unserer – die Vertreterversammlung. Als Vertreter in einer Wohnungsgenossenschaft gehörst Du zur Vertreterversammlung und bist damit Teil der drei großen Leitungsorgane: Vorstand, Aufsichtsrat, Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung wird auch als das Willensorgan der Mitglieder bezeichnet, das bedeutet, dass sich in ihr die gemeinsame Willensbildung der Mitglieder bzw. der Vertreter in Angelegenheiten der Genossenschaft vollzieht. In der Vertreterversammlung, die einmal jährlich stattfindet, werden wichtige Entscheidungen bzw. Beschlüsse zu den Grundlagen der Genossenschaft, wie der Satzung, und zur wirtschaftlichen Existenz getroffen. So gehört nach dem Ende eines jeden Geschäftsjahres die Feststellung des Jahresabschlusses, also der Bilanz mit Gewinn- und Verlust-Rechnung, Anhang und Lagebericht sowie die daraus resultierende Verwendung des Jahresüberschusses (Mehrbetrag der Erträge) bzw. Deckung des Jahresfehlbetrages (Mehrbetrag der Aufwendungen) zum Beschlussgegenstand. Auch die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist eine der grundlegenden Aufgaben der Vertreterversammlung.

Ansonsten sind die Vertreter die “Stimme” der Mitglieder, können Wünsche und Anregungen, aber auch kritische Hinweise zu ihren Quartieren und dem Wohnen und Leben dort in der Genossenschaft vorbringen.

Na? Neugierig geworden und Lust auf eine neue Herausforderung?

Dann hilf uns, Deine und unsere Genossenschaft mit Engagement und Motivation mitzugestalten und lass Dich doch 2020 als Kandidat zur Vertreterwahl aufstellen. Voraussetzung ist, dass Du selbst Mitglied unserer Genossenschaft bist. Es ist uns wichtig, dass auch Ihr, als junge Generation, in diesem Leitungsorgan vertreten seid, um in Zusammenarbeit mit den erfahrenen Vertretern, welche die EWG bereits seit vielen Jahren ehrenamtlich unterstützen, für „frischen Wind“ in der Genossenschaft zu sorgen.

Rückfragen und Meldungen bitte an:

Marlies Kammel

Benjamin Joost / Auszubildender

2. August 2019
Ein Beitrag der Kategorie: Aus der Genossenschaft

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