Änderung der Anlage zur Satzung

GLEICHBEHANDLUNG

Mehr Anteile für größere Wohnung

Satzung Neue Anlage
Änderung der Anlage Seite 16

Um eine Wohnung unserer Genossenschaft anzumieten, sind laut Satzung Anteile zu übernehmen, die sich an der Wohnfläche orientieren. Bisher endete die Staffelung bei maximal 10 zu erbringenden Anteilen für Wohnungen größer 90 m2. Mittlerweile entstanden in unseren Quartieren durch Neubau und Zusammenlegungen 237 große Wohnungen mit einer Wohnfläche > 100 m2, einige kommen noch dazu. Nach unserer Satzung ist für die Überlassung einer Wohnung ein angemessener Beitrag durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile zu leisten. Um dies zu berücksichtigen, wurde die Staffelung um 4 Gruppen erweitert. Mit dieser Neuregelung ist nun die Genossenschaft im Falle eines Auszuges der Mieter besser abgesichert. Außerhalb der Genossenschaften sind übrigens Kautionen von 3 Monatsmieten üblich.

Die Anlage zur Satzung enthielt außerdem eine Sonderregelung zur Übernahme von verringerten Geschäftsanteilen bei Neuanmietung durch Auszubildende und Studenten oder bei Zeitmietverträgen. Auch dies war nicht mehr angemessen, deshalb entfällt diese Regelung ab sofort.

Die geänderte Anlage zur Satzung gilt seit dem 19.06.2024 und nur für Neuverträge; d.h. es gilt keine Nachschusspflicht für bestehende Verträge.

Tina Marr

5. September 2024
Ein Beitrag der Kategorie: Aus der Genossenschaft

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