Dem Gesetz ein Schnippchen schlagen
Erneuerung von Gaskesseln
Aufgrund des von der Bundesregierung geplanten Gesetzesentwurfes, alle ab 2024 zu erneuernden Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, sahen wir die Notwendigkeit, unser Gaskesselaustauschprogramm auf das Jahr 2023 zu komprimieren, um dieser – technisch nicht realisierbaren – Forderung auszuweichen.
Auch die Entwicklung der Gaskosten sowie die Kosten zum CO2-Ausstoß sprechen für einen Austausch der alten „Vielverbraucher“, um die Nebenkosten für unsere Mitglieder zu begrenzen. In unserem Bestand waren noch 34 alte, und zumeist zu groß dimensionierte Niedertemperatur-Gaskesselanlagen.
Diese werden derzeit durch Brennwertkessel ersetzt, deren Größe durchschnittlich ca. 25 % kleiner ist, die außerdem in der Lage sind, künftig einen Wasserstoff- oder Biomethananteil im Erdgas zu verbrennen und die auch im Verbund mit einer Wärmepumpe betrieben werden können.
Die Kessel wurden bereits in 2022 gekauft und werden aktuell in der heizfreien Zeit eingebaut.
Steffen Zweinert