Vertreterwahl 2025

SELBSTVERANTWORTUNG

Liebe Mitglieder,

mit der ordentlichen Vertreterversammlung im Jahr 2025 endet die Amtszeit unserer im Jahr 2020 gewählten Vertreter. Damit steht im Frühjahr 2025 die nächste Vertreterwahl auf der Tagesordnung.

Was bedeutet es eigentlich, Vertreter in einer Wohnungsgenossenschaft zu sein?

Vertreterwahl

Die Vertreter bilden quasi das „Parlament“ unserer Genossenschaft. Damit die genossenschaftliche Grundidee auch gelebt werden kann, die Mitglieder gehört werden und „eine Stimme haben“, gibt es die Mitgliederversammlung oder – in großen  Genossenschaften wie unserer – die Vertreterversammlung. Als Vertreter in einer Wohnungsgenossenschaft gehört man zur Vertreterversammlung und ist damit Teil der drei großen Leitungsorgane: Vorstand, Aufsichtsrat, Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung, die einmal jährlich stattfindet, trifft wichtige Entscheidungen bzw. Beschlüsse zu den Grundlagen der Genossenschaft und zur wirtschaftlichen Existenz. So wird der Jahresabschluss festgestellt sowie über die daraus resultierende Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Deckung des Jahresfehlbetrages entschieden.  Außerdem wählt die Vertreterversammlung den Aufsichtsrat der Genossenschaft, entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, beschließt über Satzungsänderungen und die Hausordnung.

Damit das Parlament funktioniert, sind die Vertreter Ansprechpartner für die Mitglieder in ihren Quartieren. Wünsche und Anregungen, aber auch kritische Hinweise zu den Quartieren und dem Wohnen und Leben dort können die Vertreter in der Genossenschaft vorbringen.

Dafür benötigen wir engagierte und interessierte (neue) Vertreter. Wenn auch Sie gern als Vertreter wirken wollen, melden Sie sich in unserem Vorstandsbüro. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und geben Ihnen gern auch weitere Informationen.

Vorstandsbüro:

Tina Marr & Susann Kutschke

Antje Neelmeijer

17. Mai 2024
Ein Beitrag der Kategorie: Aus der Genossenschaft

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