Vertreterberatungen & Vertreterversammlung 2020
Vertreterberatungen
08./09. JUNI 2020
Die traditionellen Frühjahrsberatungen mit unseren Vertretern konnten in diesem Jahr leider nicht wie gewohnt im April stattfinden. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Selbstverständlich planen wir auch in diesem so verrückten Jahr die Zeit ein, mit Ihnen, liebe Vertreterinnen und Vertreter, ins Gespräch zu kommen.
In diesem Jahr wird es darum gehen, die ersten Folgen der Corona-Pandemie für die Genossenschaft zu skizzieren, über aktuelle und folgende Bauvorhaben zu sprechen und uns natürlich Zeit für Fragen und Diskussionen zu nehmen, in der wir gemeinsam die Entwicklung der Genossenschaft, aber auch Ihre Wünsche und Probleme aus den Wohngebieten erörtern können.
Wir haben die geplanten Termine so weit wie möglich geschoben, in der Hoffnung, dass sich im Juni das Leben wieder halbwegs normalisiert hat. Die Einladungen sind erfolgt, selbstverständlich benachrichtigen wir alle, sollten die Beratungen nicht stattfinden können.
Ankündigung ordentliche Vertreterversammlung
18. JUNI 2020
Unsere diesjährige ordentliche Vertreterversammlung ist für Donnerstag, den 18. Juni um 17:00 Uhr geplant. Aktuell gehen wir davon aus, dass wir die Vertreterversammlung satzungsgemäß durchführen können. Wir bitten alle Vertreterinnen und Vertreter, sich diesen Termin vorzumerken. Die ordnungsgemäße Einladung folgt fristgerecht.
Wir sind optimistisch. Den Jahresabschluss 2019 haben wir bereits fertig erstellt, aktuell läuft die gesetzliche Prüfung dazu. Die Prüfung findet nicht vor Ort statt, sondern wird durch die Prüfer im Homeoffice digital erledigt, das ist neu für alle. Wir gehen trotzdem davon aus, fristgerecht einen geprüften Jahresabschluss zu erhalten, um die entsprechenden Beschlüsse fassen zu können. Heute können wir bereits mitteilen, dass wir das Jahr 2019 wieder mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen haben.
Sollte die Vertreterversammlung auf Grund der gegenwärtigen Krise nicht satzungsgemäß durchgeführt werden können, werden wir Sie bis dahin informieren, welche gesetzlichen Regelungen oder Ausnahmeregelungen dann greifen.
Marlies Kammel