Geplante Mieterhöhungen 2021/22

NOTWENDIG

Es ist ein schwieriges Thema, an dem wir als Genossenschaft nicht vorbeikommen und das wir unseren Mitgliedern gegenüber offen kommunizieren wollen.

Bezahlbare Wohnungen anzubieten, ist eines unserer wichtigsten Ziele. Mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von aktuell 5,96 €/m 2 gelingt uns das. Aber die Bezahlbarkeit ist nicht das alleinige Kriterium. Damit unsere Wohnungen den aktuellen Wohnbedürfnissen entsprechen, sind erhebliche Investitionen nötig: für Reparaturen, für Instandsetzung leerer Wohnungen, für Modernisierungen und Umbauten.
In allen diesen Bereichen sind wir mit steigenden Preisen konfrontiert. Der sächsische Baupreisindex ist gegenüber dem Vorjahr im Wohnungsbau um 8,8 % und bei der Instandhaltung um 8,3 % gestiegen. Darauf muss die Genossenschaft reagieren, um künftig auf wirtschaftlich stabilen Füßen zu stehen.

Die EWG hatte die letzte Mieterhöhung verteilt über die Jahre 2016/2017/2018 gefordert, 2019 und 2020 war Pause. In den Vertreterberatungen hatten wir bereits angekündigt, dass wir ab August dieses Jahres Mieterhöhungsschreiben versenden.

Der Vermieter darf die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, wenn diese seit 15 Monaten unverändert ist. Wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist, bestimmt der Dresdner Mietspiegel. Interessierte können den Mietspiegel als Broschüre bestellen, kosten frei von der städtischen Homepage herunterladen oder den Online-Mietspiegel nutzen (www.dresden.de/mietspiegel). Weiterhin darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöhen (Kappungsgrenze).

Wir werden die rechtlichen Möglichkeiten nicht immer ausschöpfen, sondern führen die Erhöhungen sozialverträglich und mit Augenmaß durch. Ergeben sich aus dem Mietspiegel sehr große Erhöhungsbeträge, kappen wir diese freiwillig, damit sich die monatliche Zusatzbelastung für Sie im Rahmen hält. Wenn die geforderte Mieterhöhung von Ihnen nachweislich nicht gestemmt werden kann, versuchen wir, eine akzeptable Lösung zu finden. Deshalb wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer, falls Sie ein Mieterhöhungsverlangen von uns erhalten und dazu Fragen haben.

Konstanze Mally

21. August 2021
Ein Beitrag der Kategorie: Aus der Genossenschaft

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