Keine Erlaubnis mehr für Verglasungen

Die Plattenbauten in Gorbitz wurden zu DDR-Zeiten errichtet und verfügen fast immer über eine Loggia aus Stahlbetonelementen. In allen un- oder nur teilsanierten Gebäuden müssen wir diese aufgrund der teilweise mangelhaften Stahl- und Betongüte regelmäßig kontrollieren und ggf. sichern, denn in Dresden sind baugleiche Balkonbrüstungen vor Jahren bereits abgestürzt. Aus diesem Grund müssen Eingriffe in die Konstruktion
vermieden werden.

Die Montage einer absturzsicheren Balkonverglasung erfordert eine Befestigung durch mehrere Dübel im Randbereich der Stahlbetonwände, der Loggiabrüstung und -decke. Durch die Dübel und Anker wird der Balkon mechanisch beschädigt und durch die Scheibe zusätzlicher Traglast sowie Windlast ausgesetzt. Darüber hinaus verändert die Verglasung massiv die bauphysikalischen Eigenschaften einer offenen Loggia, denn diese ist weder beheizt noch gedämmt. Die Luftfeuchte kondensiert infolge der Verglasung an den Loggiawänden und kann diese zusätzlich durch Schimmelbefall schädigen.

Der Beton unserer neuen Balkonkonstruktionen ist selbstverständlich hochwertiger, dennoch oder auch erst recht möchten wir keine Beschädigungen zulassen. Auch sind viele neue Balkonelemente statisch nicht für eine zusätzliche Last ausgelegt.

Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir keine Genehmigungen zur Verglasung von Loggien mehr erteilen und der Schutz der Bausubstanz für uns einen hohen Stellenwert besitzt. Das Beispiel der eingestürzten Brücke in Dresden zeigt, zu welchen Folgen die Schäden an tragenden Stahlbetonbauteilen führen können.

Yvonne Grun

19. Mai 2025
Ein Beitrag der Kategorie: Aus unseren Quartieren

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